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2020/104 - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Landeshauptstadt Düsseldorf mit der Stadt Bottrop

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Landeshauptstadt Düsseldorf mit der Stadt Bottrop über die Erteilung der eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis für das Gebiet der Physiotherapie:

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Landeshauptstadt Düsseldorf mit der Stadt Bottrop über die Erteilung der eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis für das Gebiet der Physiotherapie vom 30.06.2020 / 20.07.2020 hat die Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt (Az.: 31.01.01-D-GkG-68).

Sie wurde gemäß § 24 Abs. 2 in Verbindung mit § 29 Abs. 4 Satz 2 Ziffer 1 b) des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NRW. S. 621 / SGV. NRW. 202) in der zurzeit gültigen Fassung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf 
(Nr. 37 vom 10.09.2020) bekannt gemacht.

Bottrop, den 16.11.2020

 

Bernd Tischler
Oberbürgermeister

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