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2020/092 - Aufstellung/Änderung von Bauleitplänen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

I. Aufstellung/Änderung von Bauleitplänen

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 29.09.2020 aufgrund §§ 1 (8) und 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) folgende Beschlüsse gefasst:

  • Der Flächennutzungsplan ist zur Darstellung einer Fläche für Wald im nördlichen Bereich der Schachtanlage Franz Haniel und zur Darstellung einer gewerblichen Baufläche südöstlich der Schachtanlage Franz Haniel, „Flächentausch Gewerbegebiet Franz Haniel“ zu ändern.
  • Für die ehemals als Bergbaufläche genutzte Fläche Franz Haniel (Flurstücke 1, 2, 3, 4, 212, 289, 327, 337, 339, 340, 341, 348, 349, 405, 406, 420, 424, 425, 446, 447, 448, 449, 450, 451, 452, 453, 454, 456, 457, 458 in Flur 146 sowie Flurstücke 1,11, 12, 17, 19, 21 (teilw.), 23 (teilw.), 30, 31, 33, 38, 39, 40, 41, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51 in Flur 167 der Gemarkung Bottrop) ist der Bebauungsplan Nr. 12/1 „Gewerbegebiet Franz Haniel“ aufzustellen.
  • Für den Bereich nördlich der Eichenstraße, zwischen der Bebauung westlich der Straße Am Vogelpoth und östlich der Straße An der Berufsschule sowie südlich des Kirchschemmsbach ist der Bebauungsplan Nr. 4.11/10 „Stadtquartier St. Elisabeth“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufzustellen. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

Die Planbereiche sind in den folgenden Übersichtsplänen gekennzeichnet.

FNP-Änderung Nr. 15© Stadt Bottrop
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.12/1 "Gewerbegebiet Franz Haniel"© Stadt Bottrop
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4.11/10 "Stadtquartier St. Elisabeth"© Stadt Bottrop

Ziel der Änderung Nr. 15 des Flächennutzungsplans sowie der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.12/1 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung und Entwicklung eines Gewerbegebietes auf dem Gelände der ehemaligen Schachtanlage Franz Haniel zu schaffen. Wegen der Flächengröße wird für die Planung eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchgeführt.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4.11/10 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung und zum Bau eines neuen Wohngebietes mit etwa 75 Wohnungen zu schaffen.

 

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Beschlüsse des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

 

II.  Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung/Änderung
      von Bebauungsplänen

 

Aufgrund § 3 (1) Baugesetzbuch wird die Öffentlichkeit im Rahmen der Verfahren zur

  • Änderung Nr. 15 des Flächennutzungsplans zur Darstellung einer Fläche für Wald im nördlichen Bereich der Schachtanlage Franz Haniel und zur Darstellung einer gewerblichen Baufläche südöstlich der Schachtanlage Franz Haniel, „Flächentausch Gewerbegebiet Franz Haniel“
  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.12/1 „Gewerbegebiet Franz Haniel“
  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4.11/10„Stadtquartier St. Elisabeth“

über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Die Planbereiche sind in den beigefügten Übersichtsplänen gekennzeichnet.

Die Planunterlagen können gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) in der Zeit vom 23.11.2020 bis einschließlich 07.12.2020 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter

www.bottrop.de/wohnen-umwelt-verkehr/bauleitplanung/index.php

eingesehen werden.

Im selben Zeitraum liegen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Verwaltungsgebäude Luise-Hensel-Straße 1 (Stadtplanungsamt) zur allgemeinen Einsichtnahme unter den folgenden Maßgaben aus:

  • Der Zugang zu den zur Information zusätzlich ausgelegten Unterlagen erfolgt über eine Terminvergabe. Die Terminvereinbarung ist telefonisch unter 02041 / 70-3728 von montags bis freitags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr möglich oder jederzeit per E-Mail an bauleitplanungbottropde.
  • Es wird darum gebeten, bei der Wahrnehmung des vorab vereinbarten Termins die Uhrzeit einzuhalten, nur einzeln einzutreten (Ausnahme: notwendige Begleitperson nach vorheriger Absprache), die Abstandsregeln zu beachten, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, Husten- und Niesetikette zu beachten und grundsätzlich nur symptomfrei zu erscheinen.

Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden.

Es handelt sich hierbei nicht um die öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch.

Bottrop, den 08.10.2020

gez.: T i s c h l e r
(Oberbürgermeister)

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