2020/090 - Ersatzbestimmung eines Vertreters in der BV Bottrop-Mitte
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
Kommunalwahlen vom 13.09.2020
Ersatzbestimmung eines Vertreters in der Bezirksvertretung Bottrop-Mitte
Herr Markus Stamm hat sein Mandat für die Bezirksvertretung Bottrop-Mitte nicht angenommen.
Gem. § 46 a i. V. m. § 45 Kommunalwahlgesetz habe ich festgestellt, dass Herr Sebastian Stöber, wh. Luise-Hensel-Str. 6, 46236 Bottrop, als Nachfolger von Herrn Markus Stamm Mitglied der Bezirksvertretung Bottrop-Mitte geworden ist.
Gemäß § 39 (1) KWahlG i. V. m. §§ 63 (2) und 70 Kommunalwahlordnung (KWahlO) kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch erhoben werden.
Einspruchsberechtigt sind:
a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets
b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die
an der Wahl teilgenommen haben,
sowie
c) die Aufsichtsbehörde.
Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Bottrop, 19.10.2020
Der Wahlleiter
gez. Tischler