2020/086 - Ersatzbestimmung eines Vertreters BV Mitte
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
Kommunalwahlen vom 13.09.2020
Ersatzbestimmung eines Vertreters in der Bezirksvertretung Bottrop-Mitte
Frau Susanne Jungmann hat ihr Mandat für die Bezirksvertretung Bottrop-Mitte nicht angenommen.
Gem. § 46 a i. V. m. § 45 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) habe ich festgestellt, dass Herr Jan-Phillip Sczepan, wh. Osterfelder Str. 24, 46236 Bottrop, als Nachfolger von Frau Susanne Jungmann Mitglied der Bezirksvertretung Bottrop-Mitte geworden ist.
Gemäß § 39 (1) KWahlG i. V. m. §§ 63 (2) und 70 Kommunalwahlordnung (KWahlO) kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch erhoben werden.
Einspruchsberechtigt sind:
a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets
b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die
an der Wahl teilgenommen haben,
sowie
c) die Aufsichtsbehörde.
Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Bottrop, 19.10.2020
Der Wahlleiter
gez. Tischler