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2020/084 - Ersatzbestimmung eines Vertreters in der BV Bottrop-Kirchhellen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Kommunalwahlen vom 13.09.2020
Ersatzbestimmung eines Vertreters in der Bezirksvertretung Bottrop-Kirchhellen

Der gewählte Bewerber der CDU für die Bezirksvertretung Bottrop-Kirchhellen, Herr Bernhard Steinmann, hat auf sein Mandat in der Bezirksvertretung Bottrop-Kirchhellen für die am 01.11.2020 beginnende Legislaturperiode verzichtet. Gemäß § 46a i.V.m. § 45 Kommunalwahlgesetz habe ich festgestellt, dass Herr Jan Fallböhmer, wh. Vossundern 21 in 46244 Bottrop, als Nachfolger des gewählten Bewerbers Mitglied der Bezirksvertretung Bottrop-Kirchhellen geworden ist.

Gemäß § 39 (1) Kommunalwahlgesetz i. V. m. §§ 70, 63 Abs. 2 Kommunalwahlordnung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch gegen die Feststellung der Nachfolge erhoben werden.

Einspruchsberechtigt sind:

a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets

b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung
     solcher Parteien und Wählergruppen, die
     an der Wahl teilgenommen haben,

sowie

c) die Aufsichtsbehörde.

Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Bottrop, 12.10.2020                                                                       

gez. Tischler
Wahlleiter

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