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2020/073 - Ablegung Fischerprüfung

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Termin für die Ablegung der Fischerprüfung

Auf Grund der Verordnung über die Fischerprüfung vom 26.11.1997 - Gesetz- und Verordnungsblatt NRW. (GV. NRW.) 1998 S. 62, bereinigt 2015 S. 572, zuletzt geändert durch Verordnung vom 26.05.2014 (GV. NRW. S. 317) - wird der Termin für die Ablegung der Fischerprüfung (theoretischer und praktischer Teil) auf Freitag, den 06.11.2020 und Samstag, den 07.11.2020 festgesetzt.

Die Anmeldung zur Teilnahme an dieser Prüfung muss bis zum 09.10.2020 im Bürgerbüro des Rathauses der Stadt Bottrop bzw. im Bürgerbüro der Verwaltungsstelle in Kirchhellen oder online über das Internetportal der Stadt Bottrop (www.bottrop.de) erfolgen. Spätere Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei der Anmeldung ist der Personalausweis oder ein anderes Ausweispapier mitzubringen sowie eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € zu entrichten. Die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung sowie Zeit und Ort der Prüfung werden schriftlich erteilt.

Der Text der Amtlichen Bekanntmachung steht auch auf der Internetseite der Stadt Bottrop unter: http://www.bottrop.de/rathaus/bekanntmachungen/index.php

Bottrop, 24.08.2020

In Vertretung:
Paul Ketzer
Erster Beigeordneter                           

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