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2020/058 - Ersatzbestimmung in der BV Bottrop-Süd

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Kommunalwahlen vom 25.05.2014
Ersatzbestimmung eines Vertreters in der Bezirksvertretung Bottrop-Süd

Der gewählte Bewerber der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands - SPD für die Bezirksvertretung Bottrop-Süd, Herr Walter Tremer, ist am 21.05.2020 verstorben. Gemäß § 46 a i. V. m. § 45 Kommunalwahlgesetz habe ich festgestellt, dass Herr Hans Jürgen Sobetzko, wohnhaft Asbeckstr. 11 in 46242 Bottrop, als Nachfolger des gewählten Bewerbers Mitglied der Bezirksvertretung Bottrop-Süd geworden ist.

Gemäß § 39 (1) Kommunalwahlgesetz i.V.m. §§ 70, 63 Abs. 2 Kommunal-wahlordnung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch gegen die Feststellung der Nachfolge erhoben werden.

Einspruchsberechtigt sind:

a)    jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets

b)    die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und
        Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben,

sowie

c)    die Aufsichtsbehörde.

Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Bottrop, 24.06.2020                                                    

gez.
Ketzer
Wahlleiter

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