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2020/057 - Neubildung des Jugendhilfeausschusses

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Neubildung des Jugendhilfeausschusses

Der Jugendhilfeausschuss wird nach der Kommunalwahl am 13.09.2020 neu konstituiert. Die im Bereich der Stadt Bottrop wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe werden auf ihr Vorschlagsrecht gem. § 71 Abs. 1 Ziffer 2 Achtes Buch des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe –
(SGB VIII) in Verbindung mit § 4 Abs. 4 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG NW) und § 4 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bottrop hingewiesen.

Die freien Träger haben mindestens die doppelte Anzahl der insgesamt auf sie entfallenden Mitglieder und deren Stellvertreter/innen vorzuschlagen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Rat der Stadt die sechs stimmberechtigten Mitglieder und ihre persönlichen Stellvertreter/innen für die Wahlzeit des Rates aus.

Zum stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses kann nur gewählt werden, wer auch dem Rat der Stadt angehören kann. Die/der zu Wählende muss u.a. mindestens 18 Jahre alt sein und den Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten in Bottrop haben.

Die in Betracht kommenden Träger/Verbände werden gebeten, ihre Personenvorschläge bis zum 30.09.2020 schriftlich zu unterbreiten an:

Fachbereich Jugend und Schule (51/1)
z.H. Frau Althammer
Prosperstr. 71/1
46236 Bottrop

Bottrop, den 29.06.2020
Der Oberbürgermeister

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