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2020/052 - Planfeststellungsverfahren für die Umbeseilung v. Höchstspannungsfreileitungen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Die Stadt Bottrop gibt nachstehende Bekanntmachung der Bezirksregierung Düsseldorf bekannt.

Planfeststellungsverfahren nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) für die Umbeseilung der bestehenden 110-/220-/380-Höchstspannungsfreileitung Büscherhof – Borbeck, Bl. 4582 und der 220-kV-Höchstspannungsfreileitung Borbeck – Trafoanlage LMG, Bl. 2437

Bezirksregierung Düsseldorf
Az.: 25.05.01.02-06/19
Düsseldorf, 09. Juni 2020

Die Amprion GmbH mit Sitz in 44263 Dortmund, Robert-Schuman-Straße 7 hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt.

Gegenstand dieses Vorhabens sind folgende Maßnahmen:

  • Umbeseilung auf der bestehenden Höchstspannungsfreileitung Bl. 4582 im Leitungsabschnitt Büscherhof bis Pkt. Borbeck sowie Umstellung von 280-kV- auf 380-kV-Betrieb
  • Umbeseilung auf der bestehenden Höchstspannungsfreileitung Bl. 2437 im Leitungsabschnitt vom Pkt. Borbeck bis zur Trafoanlage LMG sowie Umstellung von 280-kV- auf 380-kV-Betrieb
  • Errichtung eines temporären Freileitungsprovisoriums im Abschnitt Büscherhof – Pkt. Borbeck der Leitung Bl. 4582
  • Herstellung eines 110-kV-Kabelprovisoriums im Abschnitt Büscherhof – Borbeck der Leitung Bl. 4582
  • Errichtung eines temporären Freileitungsprovisoriums im Abschnitt Pkt. Borbeck – Trafoanlage LMG der Leitung Bl. 2437
  • Neubau zweier Masten im Rahmen von Folgemaßnahmen an der 110-/220-kV-Höchstspannungsfreileitung (Bl. 2316) der Westnetz GmbH

Am Standort der Anlage LMG (Leichtmetall-Gesellschaft mbH) in Essen wird die TRIMET heute über zwei 220-kV-Stromkreisverbindungen, die auf dem Mastgestänge der bestehenden 110-/220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Büscherhof – Borbeck, Bl. 4582, und der bestehenden 220-kV-Höchstspannungsfreileitung Borbeck – Trafoanlage LMG, Bl. 2437, aufgelegt sind, mit elektrischer Energie in der Spannungsebene 220 kV beliefert.

Die Maste der Höchstspannungsfreileitung Bl. 4582 sind für den Betrieb mit 2 x 110-kV-, 2 x 220-kV- und 2 x 380-kV-Stromkreise errichtet worden. Die Maste der Freileitung Bl. 2437 sind für den Betrieb mit 2 x 380-kV-Stromkreise ausgelegt. Der bisherige Betrieb der Bl. 4582 erfolgte ausschließlich in der 110- und 220-kV-Spannungsebene. Die Bl. 2437 wird aktuell mit 220 kV betrieben. Die Übertragungsmöglichkeit in der 380-kV-Ebene wurde bisher nicht genutzt.

Ziel des Vorhabens ist es, die Trafoanlage LMG, die sich auf dem Betriebsgelände der TRI-MET befindet, an das 380-kV-Übertragungsnetz anzubinden. Hierzu müssen die 220-kV-Stromkreise auf den bestehenden Höchstspannungsfreileitungen Bl. 4582 und Bl. 2437 demontiert und durch 380-kV-Stromkreise ersetzt werden

Zwischen der Umspannanlage Büscherhof in Oberhausen und dem Punkt Borbeck in Essen (Bl. 4582) erfolgt die Umbeseilung auf einer Länge von etwa 1,2 km zwischen dem Punkt Borbeck und der Trafoanlage LMG in Essen (Bl. 2347) erfolgt sie auf einer Länge von etwa 1,9 km.

Während der Maßnahme sind Provisorien zur Aufrechterhaltung der Energieversorgung erforderlich, die mit dem vorliegenden Antrag planfestgestellt werden sollen. Hierbei müssen zur Versorgung der Umspannanlagen Büscherhof, Borbeck und LMG vorübergehend Leitungsverbindungen als Kabel- und Freileitungsprovisorien hergestellt werden.

Hierzu müssen im Nahbereich der Bl. 4582 an der Einbleckstraße drei Auflastprovisorien (P1 bis P3) und vier Stöma-Portalen auf dem Gebiet der Stadt Bottrop errichtet werden. Hierbei entstehen für einen Zeitraum von 12 – 24 Monaten temporäre Freileitungsverbindungen. Weiterhin muss zwischen dem neuen provisorischen Mast P3 in Bottrop und dem Punkt Borbeck in Essen entlang des Rhein-Herne-Kanals ein etwa 1,3 km langes 110-kV-Baueinsatzkabel auf dem Boden verlegt werden. Die Querung des Rhein-Herne-Kanals erfolgt hierbei mittels einer etwa 100m langen Freileitung.

Während der Umstellungsarbeiten an der Bl. 2437 wird die Trafoanlage TRIMET mittels eines Freileitungsprovisoriums versorgt, das nördlich des Betriebsgeländes der TRIMEt verläuft (Masten P4 bis P13). Hierbei wird Mast Nr. 5 der Bl. 4582 mittels 220-kV-Baueinsatzkabel mit P4 dieses Provisoriums verbunden.

Die Kabel- und Freileitungsprovisorien sollen nach der Umbeseilung wieder vollständig zurückgebaut werden.

Für die geplante Einführung der 380-kV-Stromkreise der Freileitung Bl. 4582 in die UA Büscherhof ist eine Kreuzung mit der vorgenannten Freileitung notwendig. Aus netztechnischen Gründen ist eine Unterkreuzung der bestehenden 110-kV-Stromkreise durch die geplante 380-kV-Stromkreise nicht möglich.

Für den sicheren Betrieb der geplanten 380-kV-Stromkreise auf der Bl. 4582 sind daher Folgemaßnahmen am 110-kV-Verteilnetz der Westnetz auszuführen. Hierzu sind die 110-kV-Stromkreise der bestehenden 110-/220-kV-Freileitung Hamborn – Karnap, Bl. 2316, im Bereich der geplanten Einführung in die UA Büscherhof auf einer Strecke von ca. 150 m zu verkabeln. Für die partielle Verkabelung sind zwei Kabelendmasten (Mast Nr. 1047 und Nr. 47A) zu errichten, um die Stromkreise herabzuführen. Im Gegenzug kann der Bestandsmast Nr. 47 demontiert werden.

Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in

der Stadt Bottrop                      Gemarkung Bottrop                                         

der Gemeinde Essen,              Gemarkung Dellwig
                                                         Gemarkung Vogelheim

der Stadt Oberhausen,           Gemarkung Osterfeld                                                                    

beansprucht.

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit

      vom 22.06.2020 bis 03.08.2020 (einschließlich)

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Stadt Bottrop, Luise-Hensel-Straße 1, 46236 Bottrop,

Der Zugang zu den zur Information ausgelegten Unterlagen erfolgt über eine Terminvergabe.

Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter 02041/70-3355 während der allgemeinen Dienstzeiten möglich.

Bei der Wahrnehmung des vorab vereinbarten Termins wird wie folgt um Beachtung gebeten:

     -  Termin (Uhrzeit) bitte einhalten und nur einzeln eintreten
        (Ausnahme: notwendige Begleitperson nach vorheriger Absprache),

     -  Abstandsregeln einhalten und Ansammlungen vermeiden,

     -  Mund-Nase-Bedeckung (Alltagsmaske, Schal, Tuch etc.) tragen;
         andernfalls ist der Zutritt nicht möglich,

     -  Husten- und Niesetikette beachten und grundsätzlich nur symptomfrei
         erscheinen,

     -  einen eigenen Stift mitführen.

Zudem werden der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf, unter der Rubrik „Aktuelle Offenlagen“ (http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/bausteine/_MTT/MTT_aktuelle_offenlagen_fortsetzung.html) veröffentlicht; maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27a Abs. 1 VwVfG NRW).

  1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 17. August 2020, bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 25, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf (Anhörungsbehörde) oder bei den Städten Bottrop, Essen und Oberhausen Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe einzulegen, können innerhalb der Frist Stellungnahmen abgeben. Die Einwendung oder Stellungnahme muss den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. (Beachten Sie bitte auch Ziffer 9 der Bekanntmachung unten!)

    Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind alle Einwendungen und Stellungnahmen nach § 43b EnWG i. V. m. § 73 Abs. 4 VwVfG NRW ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dieser Einwendungsausschluss gilt nur für das Verwaltungsverfahren der Planfeststellung.

    Die Bezirksregierung Düsseldorf bietet die Möglichkeit an, Einwendungen in rechtsverbindlicher elektronischer Form gemäß § 3a VwVfG NRW durch Versendung einer De-Mail-Nachricht nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes (Empfänger: poststellebrd-nrw.de-mailde) zu senden. Der elektronischen Form genügt auch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist (Empfänger: poststellebrd.sec.nrwde). Eine einfache E-Mail erfüllt die Anforderungen nicht und bleibt daher unberücksichtigt.

  2. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), gilt für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist. Vertreter kann nur eine (einzelne) natürliche Person sein (§ 17 Abs. 1 VwVfG NRW).
    Gleichförmige Eingaben, die die vorgenannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder deren Vertreter nicht eine natürliche Person ist, können unberücksichtigt bleiben. Hierüber entscheidet die zuständige Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Ferner werden gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt bleiben, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben (§ 17 Abs. 2 VwVfG NRW).

  3. Diese öffentliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG NRW von der Auslegung des Plans.

  4. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er rechtzeitig ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG NRW). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

    Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.
    Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
    Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.
    Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

  5. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

  6. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

  7. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind (§ 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG NRW).

  8. Vom Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre nach § 44a EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht der Vorhabenträgerin ab diesem Zeitpunkt ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).

  9. Hinweis: Sollten sich Betroffene, die über keinen Internetanschluss bzw. überhaupt über keinen Computer verfügen, aufgrund der aktuellen Situation außerstande sehen, die Räumlichkeiten der Gemeinde aufzusuchen, sollten diese Betroffenen sich zwecks Bereitstellung eines elektronischen Datenträgers bzw. schriftlicher Unterlagen an die Anhörungsbehörde wenden (E-Mail: Maximilian.Quinkbrd.nrwde; Telefon: 49 211 475-3780). Gleiches gilt, falls die Niederschrift einer Einwendung durch einen Mitarbeiter der Anhörungsbehörde gewünscht wird.

                                                                                                                          Im Auftrag
                                                                                                                   gez. Dr. Karvani

Bottrop, den 15.06.2020

gez. Tischler
Oberbürgermeister

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