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2020/050 - Ersatzbestimmung im Rat der Stadt

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Kommunalwahlen vom 25.05.2014
Ersatzbestimmung einer gewählten Bewerberin für den Rat der Stadt Bottrop

Die gewählte Bewerberin der SPD für den Rat der Stadt, Frau Petra Kamyczek, hat auf ihr Mandat für den Rat der Stadt durch Erklärung vom 04.06.2020 mit sofortiger Wirkung verzichtet.

Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz habe ich festgestellt, dass Frau Tina Keil, wh. Scharnhölzstr. 129 in 46238 Bottrop, als Nachfolgerin der gewählten Bewerberin Mitglied des Rates der Stadt Bottrop geworden ist.

Gemäß § 39 (1) Kommunalwahlgesetz i.V.m. § 69 Kommunalwahlordnung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch gegen die Feststellung der Nachfolge erhoben werden.

Einspruchsberechtigt sind:

a)  jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets
b)  die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wähler-
      gruppen, die an der Wahl teilgenommen haben,

sowie

c)  die Aufsichtsbehörde.

Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Die öffentliche Bekanntmachung steht auch auf der Internetseite der Stadt Bottrop unter: www.bottrop.de/rathaus/bekanntmachungen/index.php

Bottrop, 05.06.2020                                               

Der Wahlleiter
gez. Ketzer    
Erster Beigeordneter

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