Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

2020/049 - Kommunalwahlen 2020 / Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Kommunalwahlen im Jahr 2020

-Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen-
hier: Änderungen durch das Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020

1.    Rechtsgrundlagen

      Für die am 13.09.2020 stattfindenden Wahlen zum Rat der Stadt, den Bezirks-
      vertretungen und des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin gelten
      insbesondere das Gesetz über die Kommunalwahlen (Kommunalwahlgesetz)
      -KWahlG- i. d. F. der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV.NRW. S. 454,
      ber. S. 509 und 1999 S. 70/SGV. NRW.1112), zuletzt geändert durch Artikel 1
      des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202) und die Kommunalwahl-
      ordnung -KWahlO- vom 31.August 1993 (GV. NRW. S. 592, 967/SGV.NRW.1112),
      zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW.
      S. 202) sowie das Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020
      (GV.NRW.2020 S. 379)

2.    Änderungen durch das Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020

      Nachstehende Änderungen ergeben sich durch das Gesetz zur Durchführung
      der Kommunalwahlen 2020 bezogen auf die Amtliche Bekanntmachung
      2020/043 vom 04.05.2020 (Aufforderung zur Einreichung von Wahlvor-
      schlägen):

       2.1    Gemeinsame Änderungen für alle Wahlvorschläge

                 Wahlvorschläge zum Rat der Stadt und zwar für die Wahl
                 in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten, für die
                 Wahl des Oberbürgermeisters, sowie Listenwahlvorschläge
                 für die Wahlen zu den Bezirksvertretungen Bottrop-Mitte,
                 -Süd und -Kirchhellen

                 können gem. § 6 des Gesetzes bis spätestens

                       zum 48. Tage vor der Wahl, 18 Uhr, (Montag 27. Juli 2020)

                 beim Wahlleiter der Stadt Bottrop, Böckenhoffstr. 44-46,
                 Zimmer108, eingereicht werden.

       2.2    Wahlvorschläge für die Wahl des Oberbürgermeisters

                 Gem. § 13 des Gesetzes ändert sich die benötigte Anzahl der
                 Unterstützungsunterschriften für die Wahl des Oberbürgermeisters
                 von bisher 270 auf jetzt 162.

       2.3    Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlbezirken (Ratswahl)

                 Gem. § 7 des Gesetzes ändert sich die benötigte Anzahl der
                 Unterstützungsunterschriften in den Wahlbezirken von bisher 5
                 auf jetzt 3.

       2.4    Wahlvorschläge für die Wahl aus der Reserveliste

                 Gem. § 8 des Gesetzes ändert sich die benötigte Anzahl der
                 Unterstützungsunterschriften für die Wahl aus Reservelisten
                 von bisher 93 auf jetzt 56.

       2.5    Wahlvorschläge für die Wahl der Bezirksvertretungen

                 Gem. § 12 des Gesetzes ändert sich die benötigte Anzahl der
                 Unterstützungsunterschriften für die Bezirksvertretungen in
                 den Stadtbezirken wie folgt:

                 Mitte                       bisher: 41         jetzt: 25
                 Süd                         bisher: 35         jetzt: 21
                 Kirchhellen          bisher: 18         jetzt: 11

 
       Für weitere Auskünfte steht das Amt für Informationsverarbeitung,
       Böckenhoffstr. 44-46, Zimmer 108, Tel.: 02041 703894,
       E-Mail: wahlenbottropde, zur Verfügung.

Bottrop, 03.06.2020

Der Wahlleiter
gez. Ketzer
Erster Beigeordneter

Cookies erleichtern die Bereitstellung von Diensten auf dieser Webseite. Mit der Nutzung der Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stadt Bottrop Cookies verwendet. Weitere Informationen finden Sie unter dem nebenstehenden Link zum Datenschutz.

Datenschutz