2020/049 - Kommunalwahlen 2020 / Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
Kommunalwahlen im Jahr 2020
-Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen-
hier: Änderungen durch das Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020
1. Rechtsgrundlagen
Für die am 13.09.2020 stattfindenden Wahlen zum Rat der Stadt, den Bezirks-
vertretungen und des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin gelten
insbesondere das Gesetz über die Kommunalwahlen (Kommunalwahlgesetz)
-KWahlG- i. d. F. der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV.NRW. S. 454,
ber. S. 509 und 1999 S. 70/SGV. NRW.1112), zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202) und die Kommunalwahl-
ordnung -KWahlO- vom 31.August 1993 (GV. NRW. S. 592, 967/SGV.NRW.1112),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW.
S. 202) sowie das Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020
(GV.NRW.2020 S. 379)
2. Änderungen durch das Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020
Nachstehende Änderungen ergeben sich durch das Gesetz zur Durchführung
der Kommunalwahlen 2020 bezogen auf die Amtliche Bekanntmachung
2020/043 vom 04.05.2020 (Aufforderung zur Einreichung von Wahlvor-
schlägen):
2.1 Gemeinsame Änderungen für alle Wahlvorschläge
Wahlvorschläge zum Rat der Stadt und zwar für die Wahl
in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten, für die
Wahl des Oberbürgermeisters, sowie Listenwahlvorschläge
für die Wahlen zu den Bezirksvertretungen Bottrop-Mitte,
-Süd und -Kirchhellen
können gem. § 6 des Gesetzes bis spätestens
zum 48. Tage vor der Wahl, 18 Uhr, (Montag 27. Juli 2020)
beim Wahlleiter der Stadt Bottrop, Böckenhoffstr. 44-46,
Zimmer108, eingereicht werden.
2.2 Wahlvorschläge für die Wahl des Oberbürgermeisters
Gem. § 13 des Gesetzes ändert sich die benötigte Anzahl der
Unterstützungsunterschriften für die Wahl des Oberbürgermeisters
von bisher 270 auf jetzt 162.
2.3 Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlbezirken (Ratswahl)
Gem. § 7 des Gesetzes ändert sich die benötigte Anzahl der
Unterstützungsunterschriften in den Wahlbezirken von bisher 5
auf jetzt 3.
2.4 Wahlvorschläge für die Wahl aus der Reserveliste
Gem. § 8 des Gesetzes ändert sich die benötigte Anzahl der
Unterstützungsunterschriften für die Wahl aus Reservelisten
von bisher 93 auf jetzt 56.
2.5 Wahlvorschläge für die Wahl der Bezirksvertretungen
Gem. § 12 des Gesetzes ändert sich die benötigte Anzahl der
Unterstützungsunterschriften für die Bezirksvertretungen in
den Stadtbezirken wie folgt:
Mitte bisher: 41 jetzt: 25
Süd bisher: 35 jetzt: 21
Kirchhellen bisher: 18 jetzt: 11
Für weitere Auskünfte steht das Amt für Informationsverarbeitung,
Böckenhoffstr. 44-46, Zimmer 108, Tel.: 02041 703894,
E-Mail: wahlenbottropde, zur Verfügung.
Bottrop, 03.06.2020
Der Wahlleiter
gez. Ketzer
Erster Beigeordneter