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2020/011 - Auslegung von Bauleitplänen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

I. Aufstellung von Bebauungsplänen

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 30.01.2020 aufgrund §§ 1 (8) und 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) folgenden Beschluss gefasst:

  • Für Flächen nördlich des Freizeitparks Schloß Beck ist der Bebauungsplan Nr. 68/1 „Erweiterung Freizeitpark Schloß Beck“ aufzustellen.

Der Planbereich ist im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet. 

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Freizeitparks „Schloß Beck“ zu schaffen.

 

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

 

II.  Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Bebauungsplänen

Aufgrund § 3 (1) Baugesetzbuch wird die Öffentlichkeit im Rahmen des Verfahrens zur

  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68/1 „Erweiterung Freizeitpark Schloß Beck“

über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Der Planbereich ist in dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 03.03.2020 bis einschließlich 17.03.2020 während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Luise-Hensel-Straße 1 (Kundenzentrum Bauen) eingesehen werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Internet-Portal „Bauleitplanung Online“ unter

www.bottrop.de/wohnen-umwelt-verkehr/bauleitplanung/index.php

einzusehen.

Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden.

Es handelt sich hierbei nicht um die öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch.

III. Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 30.01.2020 aufgrund § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) folgenden Beschluss gefasst:

  • Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 48 „Schultenkamp / Dorfheide“ – 4. Änderung ist einschließlich zugehöriger Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Der Planbereich ist im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.

Ziel der Änderung ist es, für eine Teilfläche zwischen der Rentforter Straße und der Straße Schultenkamp eine andere Gebäudeausrichtung zu ermöglichen

 

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Schultenkamp / Dorfheide“ – 4. Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. Nr. 48 „Schultenkamp / Dorfheide“ – 4. Änderung liegt mit der zugehörigen Begründung, sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 03.03.2020 bis einschließlich 03.04.2020 während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Luise-Hensel-Straße 1 (Kundenzentrum Bauen), zur Einsicht öffentlich aus. 

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 48 „Schultenkamp / Dorfheide“ – 4. Änderung im Internet-Portal „Bauleitplanung Online“ unter

www.bottrop.de/wohnen-umwelt-verkehr/bauleitplanung/index.php

einzusehen.

Stellungnahmen zur Planung können während der Offenlegungsfrist beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Bottrop, den 04.02.2020

gez.: T i s c h l e r
(Oberbürgermeister)

Aufstellung des BBPlans Nr. 68/1 "Erweiterung Schloss Beck"© Stadt Bottrop
Bplan Nr. 48 "Schultenkamp/Dorfheide" - 4. Änderung© Stadt Bottrop

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