Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

2019/067 - Einzelhandelskonzept

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Einzelhandelskonzept für die Stadt Bottrop

Der Rat der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 24.09.2019 aufgrund der §§ 1, 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S.3634) sowie §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202) das Einzelhandelskonzept für die Stadt Bottrop, die Abgrenzungen der Versorgungsbereiche und die Sortimentsliste beschlossen.

Bekanntmachungsanordnung

Das vom Rat der Stadt Bottrop beschlossene Einzelhandelskonzept, die Abgrenzungen der Versorgungsbereiche und die Bottroper Sortimentsliste werden hiermit gemäß § 7 der Gemeindeordnung NRW sowie § 29 Hauptsatzung der Stadt Bottrop – in ihrer jeweils gültigen Fassung – öffentlich bekannt gemacht. Das Einzelhandelskonzept für die Stadt Bottrop mit den Abgrenzungen der Versorgungsbereiche und der Bottroper Sortimentsliste ist somit als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 (6) Nr. 11 BauGB sowie des LEP Nordrhein-Westfalen Beurteilungs- und Abwägungsgrundlage für die Bauleitplanung und dient Politik, Verwaltung, Einzelhandel und Investoren als Planungs- und Entscheidungshilfe.

Das Einzelhandelskonzept definiert die zentralen Versorgungsbereiche und unterteilt sie in Hauptzentrum (A-Zentrum), Nebenzentren (B- und C-Zentren), Nahversorgungszentren (D-Zentren) und Solitäre Nahversorgungsstandorte. Zusätzlich werden Sonderstandorte für sogenannte Fachmarktagglomerationen festgelegt. In der Bottroper Sortimentsliste definiert das Einzelhandelskonzept die nahversorgungs-, zentren- und nicht zentrenrelevanten Sortimente für die Stadt Bottrop.

Das Einzelhandelskonzept für die Stadt Bottrop hat in der Zeit vom 11.03.2019 bis 12.04.2019 öffentlich ausgelegen, außerdem haben im März 2019 zwei Bürgerversammlungen stattgefunden. Die vorgetragenen Anregungen im Rahmen der Bürgerbeteiligungen und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden untereinander abgewogen und das Abwägungsergebnis vom Rat beschlossen.

Das Einzelhandelskonzept, die Abgrenzungen der Versorgungsbereiche und die Bottroper Sortimentsliste werden vom heutigen Tag an im Stadtplanungsamt der Stadt Bottrop, Luise-Hensel-Straße 1, Zimmer 302, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit gehalten.

Bottrop, den 31.10.2019                                                      

gez.
T i s c h l e r

Cookies erleichtern die Bereitstellung von Diensten auf dieser Webseite. Mit der Nutzung der Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stadt Bottrop Cookies verwendet. Weitere Informationen finden Sie unter dem nebenstehenden Link zum Datenschutz.

Datenschutz