Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

2019/061 - Änderung Stellplatzablösesatzung

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Satzung der Stadt Bottrop vom 18.09.2019 zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Bottrop vom 15.03.2013 über die Ablösung der Stellplatzverpflichtung nach § 48 Abs. 3 Ziffer 8 i. V. mit Abs. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)

- 1. Änderungssatzung -

Artikel 1

Die Präambel wird wie folgt geändert:

Aufgrund des § 7 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S.666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2018 (GV.NRW.2018 S.759) und § 48 Abs. 3 Ziffer 8 u. Abs. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2018 (GV.NRW.S.421 – Landesbauordnung (BauO NRW 2018) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 02.07.2019  folgende Satzung zur Änderung der Satzung vom 15.03.2013 beschlossen:

Artikel 2

In § 1 Abs. 1 wird die Angabe § 51 Abs. 5 BauO NRW ersetzt durch die Angabe § 48 Abs. 3 Ziffer 8 u. Abs. 4 Bauordnung NRW 2018.

Artikel 3

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Bekanntmachungsanordnung

Vorstehende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bottrop über die Ablösung der Stellplatzverpflichtung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a)  Eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes
     Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b)  Diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden

c)  Der Oberbürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet

oder

d)  Der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt
     und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet
     worden, die den Mangel ergibt.

Bottrop, 18.09.2019

gez.
Tischler
Oberbürgermeister

Cookies erleichtern die Bereitstellung von Diensten auf dieser Webseite. Mit der Nutzung der Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stadt Bottrop Cookies verwendet. Weitere Informationen finden Sie unter dem nebenstehenden Link zum Datenschutz.

Datenschutz