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2019/053 - Ersatzbestimmung BV-Süd

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Kommunalwahlen vom 25.05.2014
Ersatzbestimmung eines gewählten Bewerbers in der Vertretung des Stadtbezirks Bottrop-Süd

Der gewählte Bewerber der CDU für die Bezirksvertretung Bottrop-Süd, Herr Helmut Jurgasz, hat auf sein Mandat in der Bezirksvertretung Bottrop-Süd mit Wirkung zum 01.09.2019 verzichtet.

Gem. § 46 a i. V. m. § 45 Kommunalwahlgesetz habe ich festgestellt, dass Herr
Peter Damann, wh. Florianweg 9 in 46236 Bottrop, als Nachfolger des gewählten Bewerbers Mitglied der Bezirksvertretung Bottrop-Süd geworden ist.

Gemäß § 39 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz i. V. m. §§ 70, 63 Abs. 2 Kommunalwahlordnung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch gegen die Feststellung der Nachfolge erhoben werden.

Einspruchsberechtigt sind:

a)  jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets

b)  die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben,

sowie

c)  die Aufsichtsbehörde.

Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Bottrop, 02.09.2019                                                                      

Tischler
Wahlleiter

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