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2019/051 - Aufstellung von Bebauungsplänen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

I. Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 18.06.2019 aufgrund §§ 1 (8) und 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) folgende Beschlüsse gefasst:

  • Der vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 03.06.2003 gefasste Beschluss, den Bebauungsplan Nr. 7.10/9 „Vorhaben- und Erschließungsplan Johannesstraße“ aufzustellen, wird aufgehoben.
  • Für einen Bereich westlich der Johannesstraße – Flurstücke 170 (teilweise) und 171 (teilweise) in Flur 98 der Gemarkung Bottrop – ist der Bebauungsplan Nr. 7.10/9 „Johannesstraße“ aufzustellen.

Die Planbereiche sind in den beigefügten Übersichtsplänen gekennzeichnet.

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung und zum Bau eines neuen Wohngebietes mit etwa 30 Wohneinheiten zu schaffen.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

II.  Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen

Aufgrund § 3 (1) Baugesetzbuch wird die Öffentlichkeit im Rahmen des Verfahrens zur

  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7.10/9 „Johannesstraße“

über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Der Planbereich ist in dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 09.09.2019 bis einschließlich 23.09.2019 während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Luise-Hensel-Straße 1 (Kundenzentrum Bauen) eingesehen werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 7.10/9 „Johannesstraße“ im Internet-Portal „Bauleitplanung Online“ unter

www.bottrop.de/wohnen-umwelt-verkehr/bauleitplanung/index.php

einzusehen.

Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden.

Es handelt sich hierbei nicht um die öffentliche Auslegung von Bauleitplänen
gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch.

Bottrop, den 08.08.2019
gez.: T i s c h l e r

(Oberbürgermeister)

Aufhebung des Aufstelllungsbeschlusses vom 03.06.2019© Stadt Bottrop
Aufstellungsbeschluss Bplan Nr. 7.10/9 "Johannesstraße"© Stadt Bottrop

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