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2019/050 Ersatzbestimmung eines gewählten Bewerbers für den Rat der Stadt

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Kommunalwahlen vom 25.05.2014
Ersatzbestimmung eines gewählten Bewerbers für den Rat der Stadt Bottrop

Der gewählte Bewerber der SPD für den Rat der Stadt, Herr Pascal Labs, hat auf sein Mandat für den Rat der Stadt mit Wirkung zum 01.08.2019 verzichtet

Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) habe ich festgestellt, dass Herr Andre Schneider, wh. Schneiderstr. 70 in 46244 Bottrop, als Nachfolger des gewählten Bewerbers Mitglied des Rates der Stadt Bottrop geworden ist.


Gemäß § 39 (1) Kommunalwahlgesetz i. V. m. § 69 Kommunalwahlordnung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung ab Einspruch gegen die Feststellung der Nachfolge erhoben werden.

          Einspruchsberechtigt sind:

          a)      jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets

          b)      die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien
                   und Wähler-gruppen,die an der Wahl teilgenommen haben,

          sowie

          c)      die Aufsichtsbehörde.

Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Bottrop, 01.08.2019
                                                        
In Vertretung:
Ketzer
Stellvertretender Wahlleiter           

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