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2019/033 - Aufhebung der Tierseuchenverfügung

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Aufhebung der Tierseuchenverfügung
zum Schutz vor der Geflügelpest und
zur Anordnung der Aufstallung von
Geflügel in der Stadt Bottrop
vom 14.11.2016

Die Tierseuchenverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest und zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel in der Stadt Bottrop vom 14.11.2016 wird aufgehoben.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Begründung:

Nachdem die Stadt Bottrop nun mehr frei von Risikogebieten für die Wildgeflügelpest ist, ist eine Neubewertung der Notwendigkeit zur Aufstallung von Nutzgeflügel geboten.

Das Eintragsrisiko der Geflügelpest ist lediglich für Gebiete mit hoher Geflügeldichte (>1000 Stück/qm) oder in Risikogebieten als hoch zu bewerten. Da auf dem Gebiet der Stadt Bottrop keine Risikogebiete mehr als solche eingestuft werden können,  wird die angeordnete Schutzmaßnahme aufgehoben.

Die flächendeckende Aufstallung von Nutzgeflügel in Nicht-Risikogebieten mit einer geringeren Geflügeldichte als 300 Stück Geflügel je qkm bietet nach den vorliegenden Erkenntnissen keinen zusätzlichen Gewinn an Biosicherheit.  Insofern ist die nach §13 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung vorgesehene Risikobewertung für NRW entsprechend anzupassen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Aufstallung in Einzelfällen zu Tierschutzproblemen führen kann.

Bottrop, den 17.04.2019

Stadt Bottrop
Fachbereich Recht und Ordnung – FB 30/3 Veterinärwesen

Im Auftrag

Dr. Nina Danowski
Veterinäroberrätin

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