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2019/031 - Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

I. Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 26.03.2019 aufgrund §§ 1 (8) und 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) folgenden Beschluss gefasst:

  • Der Bebauungsplan Nr. 48 „Schultenkamp / Dorfheide“ ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern. Der Änderungsbereich umfasst in Flur 74 der Gemarkung Kirchhellen die Flurstücke 908, 909, 910, 911 und 916 sowie Teile der Flurstücke 912 und 917.

Der Planbereich ist im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Schultenkamp / Dorfheide“ – 4. Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

Ziel dieser Änderung ist es, für eine Teilfläche zwischen der Rentforter Straße und der Straße Schultenkamp eine andere Gebäudeausrichtung zu ermöglichen.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

II.  Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen

Aufgrund § 3 (1) Baugesetzbuch wird die Öffentlichkeit im Rahmen des Verfahrens zur

  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Schultenkamp / Dorfheide“
    – 4. Änderung

über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Der Planbereich ist in dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 06.05.2019 bis einschließlich 20.05.2019 während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Luise-Hensel-Straße 1 (Kundenzentrum Bauen) eingesehen werden. Während dieser Zeit besteht die Gelegenheit zur Erörterung sowie zur schriftlichen und mündlichen Äußerung.

Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen aufgeführt werden, soweit dieses der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.

Es handelt sich hierbei nicht um die öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch.

Bottrop, den 15.04.2019

gez.: T i s c h l e r
(Oberbürgermeister)

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