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2019/016 - Erhaltungs- u. Gestaltungssatzung "Siedlung Kleiststraße"

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Aufstellung und Öffentliche Auslegung der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung

Der Rat der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 27.11.2018 aufgrund § 172 (1) Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 86 BauO NRW a.F. (entspricht § 89 BauO NRW 2018 n.F.) folgende Beschlüsse gefasst:

  •    Für den Bereich der Siedlung Kleiststraße ist eine Erhaltungs-
        und Gestaltungssatzung aufzustellen.
  •    Der Entwurf der Satzung ist für die Dauer eines Monats öffentlich
        auszulegen.

Ziel der Planung ist es, das charakteristische Straßenbild, die ortsbildprägende Gebäudetypen und die städtebaulich kennzeichnenden Gestaltungsmerkmale des Gebäudebestandes und der Freiflächen im Geltungsbereich zu sichern, unerwünschte gestalterische Entwicklungen zu verhindern und auf eine positive Gestaltungspflege hinzuwirken.

Der Geltungsbereich der Satzung umfasst das Gebiet Kleiststraße begrenzt durch die Gustav-Freitag-Straße im Norden, die Herderstraße im Süden, die Spechtstraße im Westen und die Straßen Im Fuhlenbrock im Osten in der Gemarkung Bottrop (055130), Flur 139 mit dem öffentlichen unbebauten Flurstück 19 sowie den  bebauten Grundstücken mit den Flurstücksnummern: 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 168, 169, 193, 196, 219, 220, 254, 260 und ist im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.


Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Beschlüsse des Rats der Stadt Bottrop werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Der Entwurf zur Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Siedlung Kleiststraße liegt mit dem Lageplan mit Geltungsbereich, dem Plan mit Typisierung der Häuser und der Zeichnung mit der zulässigen Haustürvarianten in der Zeit vom 11.03.2019 bis einschließlich 12.04.2019 während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Luise-Hensel-Straße 1 (Kundenzentrum Bauen), zur Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen zur Planung können während der Offenlegungsfrist abgegeben werden. Dies kann entweder schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Offenlegungsstelle geschehen.

Bottrop, den 21.02.2019

(T i s c h l e r)
Oberbürgermeister

 

Übersichtsplan© Stadt Bottrop

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