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2019/006 - Ersatzbestimmung für den Rat der Stadt

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Kommunalwahlen vom 25.05.2014
Ersatzbestimmung eines gewählten Bewerbers für den Rat der Stadt Bottrop

Der gewählte Bewerber der SPD für den Rat der Stadt, Herr Dennis Hafner, hat auf sein Mandat für den Rat der Stadt durch Erklärung vom 18.01.2019 mit Wirkung zum 31.01.2019 verzichtet.

Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz habe ich festgestellt, dass Frau Margit Maria Jung, wh. Kampstr. 44 in 46238 Bottrop, als Nachfolgerin des gewählten Bewerbers Mitglied des Rates der Stadt Bottrop geworden ist.

Gemäß § 39 (1) Kommunalwahlgesetz i. V. m. § 69 Kommunalwahlordnung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch gegen die Feststellung der Nachfolge erhoben werden.

Einspruchsberechtigt sind:

a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets

b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wähler-
     gruppen, die an der Wahl teilgenommen haben,

      sowie

c) die Aufsichtsbehörde.

Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Bottrop, 01.02.2019
                                                                               
Der Wahlleiter
Tischler

 

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