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2018/061 - Schöffenwahl 2018

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Aufgrund der Bestimmungen des § 36 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) wird die Vorschlagsliste für die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 in der Zeit

vom 11. Juni 2018 bis zum 18. Juni 2018

jeweils in der Dienststelle des Fachbereiches Recht und Ordnung (30/1), Böckenhoffstr. 40, 46236 Bottrop, Zimmer 5 (Einsicht nach Voranmeldung unter 02041-703257) und im Bürgerbüro Bottrop, Paßstr. 2, 46236 Bottrop  zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montags und Dienstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwochs von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Donnerstags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr zu jedermanns Einsicht aufgelegt. Weiterhin erfolgt die Auflegung im Bürgerbüro Kirchhellen, Kirchhellener Ring 84 – 86, während der allgemeinen Öffnungszeiten, d.h. ebenfalls Montags und Dienstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwochs von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Donnerstags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach §32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Bottrop,08.05.2018
Der Oberbürgermeister

 

 

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