Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

2018/035 - Ersatzbestimmung BV

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Kommunalwahlen vom 25.05.2014

Ersatzbestimmung eines Vertreters in der Bezirksvertretung Bottrop-Süd

Der gewählte Bewerber der Deutschen Kommunistischen Partei -DKP- für die Bezirksvertretung Bottrop-Süd, Herr Günter Ziemmek, ist am 18.02.2018 verstorben. Gemäß § 46 a i. V. m. § 45 Kommunalwahlgesetz habe ich festgestellt, dass Frau Birgit Lüdtke-Jordan, wh. Im Brahmkamp 54 in 46242 Bottrop, als Nachfolgerin des gewählten Bewerbers Mitglied der Bezirksvertretung Bottrop-Süd geworden ist.

Gemäß § 39 (1) Kommunalwahlgesetz i. V. m. §§ 70, 63 Abs. 2 Kommunalwahlordnung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch gegen die Feststellung der Nachfolge erhoben werden.

Einspruchsberechtigt sind:

a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets

b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben,

sowie

c) die Aufsichtsbehörde.

Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Bottrop, 02.03.2018                                                           

Tischler
Wahlleiter

Cookies erleichtern die Bereitstellung von Diensten auf dieser Webseite. Mit der Nutzung der Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stadt Bottrop Cookies verwendet. Weitere Informationen finden Sie unter dem nebenstehenden Link zum Datenschutz.

Datenschutz