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2018/016 - Ersatzbestimmung

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Kommunalwahlen vom 25.05.2014

Ersatzbestimmung eines gewählten Bewerbers in der Vertretung des Stadtbezirks Bottrop-Süd

Die gewählte Bewerberin der SPD für die Bezirksvertretung Bottrop-Süd, Frau Edeltraud Pahne, hat auf Ihr Mandat in der Bezirksvertretung Bottrop-Süd mit Wirkung zum 31.01.2018 verzichtet. Gemäß § 46 a i. V. m. § 45 Kommunalwahlgesetz habe ich festgestellt, dass Herr Norbert Richter, wh. Johannesstr. 75 in 46240 Bottrop, als Nachfolger der gewählten Bewerberin Mitglied der Bezirksvertretung Bottrop-Süd geworden ist.

Gemäß § 39 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz i. V. m. §§ 70, 63 Abs. 2 Kommunalwahl-ordnung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch gegen die Feststellung der Nachfolge erhoben werden.

Einspruchsberechtigt sind:

a)      jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets und

b)      die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wähler-gruppen, die an der Wahl teilgenommen haben,

sowie

c)      die Aufsichtsbehörde.

Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Bottrop, 01.02.2018                                                                                   

Tischler
Wahlleiter

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