2018/016 - Ersatzbestimmung
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
Kommunalwahlen vom 25.05.2014
Ersatzbestimmung eines gewählten Bewerbers in der Vertretung des Stadtbezirks Bottrop-Süd
Die gewählte Bewerberin der SPD für die Bezirksvertretung Bottrop-Süd, Frau Edeltraud Pahne, hat auf Ihr Mandat in der Bezirksvertretung Bottrop-Süd mit Wirkung zum 31.01.2018 verzichtet. Gemäß § 46 a i. V. m. § 45 Kommunalwahlgesetz habe ich festgestellt, dass Herr Norbert Richter, wh. Johannesstr. 75 in 46240 Bottrop, als Nachfolger der gewählten Bewerberin Mitglied der Bezirksvertretung Bottrop-Süd geworden ist.
Gemäß § 39 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz i. V. m. §§ 70, 63 Abs. 2 Kommunalwahl-ordnung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch gegen die Feststellung der Nachfolge erhoben werden.
Einspruchsberechtigt sind:
a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets und
b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wähler-gruppen, die an der Wahl teilgenommen haben,
sowie
c) die Aufsichtsbehörde.
Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Bottrop, 01.02.2018
Tischler
Wahlleiter