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2017/192 - Hebesatz-Satzung

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Satzung
der Stadt Bottrop
über die Festsetzung der Hebesätze für die
Grundsteuern (Hebesatz-Satzung) vom 13. Dezember 2017

Aufgrund

-   der  §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in
     der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) und

-  der §§ 1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen  
    (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW.S. 712)

-  jeweils in der zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Satzung geltenden Fassung -   

hat der Rat der Stadt Bottrop in seiner Sitzung am 12. Dezember 2017 folgende Satzung beschlossen:

                                        § 1

Die Hebesätze für die Grundsteuern werden wie folgt festgesetzt:

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 265 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 680 v. H.

                                        § 2

(1) Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2018 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Bottrop über die Festsetzung der Hebesätze
     für die Grundsteuern (Hebesatz-Satzung) vom 04. Dezember 2012 außer Kraft.

 

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Hebesatz-Satzung der Stadt Bottrop wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gem. § 7 Abs. 6 S. 1 GO NRW nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes
    Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Oberbürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt
    und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden,
    die den Mangel ergibt.

Bottrop, 13. Dezember 2017

Tischler
Oberbürgermeister  

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