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2017/164 - Ersatzbestimmung Mandatsträger

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Kommunalwahlen vom 25.05.2014
Ersatzbestimmung eines gewählten Bewerbers für den Rat der Stadt Bottrop

Der gewählte Bewerber der SPD für den Rat der Stadt, Herr Pascal Steinebach, hat auf sein Mandat für den Rat der Stadt durch Erklärung vom 25.10.2017 mit Wirkung zum 31.10.2017 verzichtet.

Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz habe ich festgestellt, dass Frau Anke Schnock, wh. Trappenstraße 22a in 46240 Bottrop, als Nachfolgerin des gewählten Bewerbers Mitglied des Rates der Stadt Bottrop geworden ist.

Gemäß § 39 (1) Kommunalwahlgesetz i.V.m. § 69 Kommunalwahlordnung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab Einspruch gegen die Feststellung der Nachfolge erhoben werden.

Einspruchsberechtigt sind:

a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets

b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wähler-gruppen,
    die an der Wahl teilgenommen haben sowie

c) die Aufsichtsbehörde.

Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Bottrop, 02.11.2017
Der Wahlleiter
Tischler

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