2017/144 - Wahlbekanntmachung Bundestagswahl
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
Wahlbekanntmachung
1. Am 24.09.2017 findet die
Wahl zum 19. Deutschen Bundestag
statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Stadt Bottrop gehört zum Wahlkreis 125, Bottrop-Recklinghausen III.
Das Stadtgebiet ist in 89 Wahlbezirke eingeteilt.
Die Abgrenzung der Wahlbezirke kann während der allgemeinen Dienstzeit
im Amt für Informationsverarbeitung 12/0, Verwaltungsgebäude
Böckenhoffstr. 44-46, Zimmer 112, eingesehen werden.
Wahlkreis, Wahlbezirk und Wahlraum, in dem der Wahlberechtigte wählen kann,
sind in der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten in der Zeit
vom 18.08. bis 03.09.2017 zugestellt worden ist, angegeben.
In der Stadt Bottrop werden 27 Briefwahlbezirke gebildet. Die Briefwahl-
vorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am 24.09.2017
um 15.30 Uhr zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen,
in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre
Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl
mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten
des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine
Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber
der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern
sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen
Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen
jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der
Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser,
und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen
Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für
die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab,
dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch
ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig
kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
und seine Zweitstimme in der Weise,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein
in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig
kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder
in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet
werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine
darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind
öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung
des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis,
in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Bottrop einen
amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen
amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem
Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen
Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle
zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der
Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich
ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl
herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar
(§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Bottrop, 01.09.2017
Tischler
Oberbürgermeister