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2017/138-Widmung öffentlicher Straßen "Stichstraße Kirchhellener Ring"

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bottrop
Widmung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze
hier: Stichstraße Kirchhellener Ring
Flurstück Nr. 904 in der Flur 74 der Gemarkung Kirchhellen

Die Stichstraße Kirchhellener Ring (Flurstück Nr. 904 in der Flur 74 der Gemarkung Kirchhellen) wird nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen (§ 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW), gewidmet.

Das betroffene Flurstück ist aus dem beigefügten Übersichtslageplan ersichtlich.

Der Übersichtslageplan kann im Fachbereich Tiefbau und Stadterneuerung (66), Verwaltungsgebäude Ernst-Wilczok-Platz 2, Zimmer 100, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe mit dem Rechtsmittel der Klage angefochten werden. Die Bekanntgabe gilt mit dem auf die Veröffentlichung folgenden Tage als bewirkt. Die Klage ist schriftlich beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. Wird die Klage schriftlich erhoben, sollen ihr zwei Abschriften beigefügt werden. Sollte die Frist durch das Vorschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen Verschulden dem Vollmachtgeber zugerechnet werden.

Hinweis:

Sollten Ihnen Fehler oder Unrichtigkeiten in der obigen Widmungsverfügung auffallen, so bitte ich Sie, sich rechtzeitig innerhalb der genannten Klagefrist an die erlassende Stelle zu verwenden, damit Fehler von dort ohne aufwändiges Klageverfahren behoben werden können. Eine Fristverlängerung ist mit dieser Möglichkeit nicht verbunden.

Bottrop, 28. September 2017
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
gez.: Müller

Die öffentliche Bekanntmachung steht auch auf der Internetseite der Stadt Bottrop unter:

www.bottrop.de/rathaus/bekanntmachungen/index.php

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