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2017/095 - Bekanntmachung Offenlage

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 27.04.2017 aufgrund § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) folgenden Beschluss gefasst:

  • Der Entwurf zur Aufhebung des Fluchtlinien- und Höhenplans der Heimannstraße Nr. 3-H-4 ist einschließlich seiner zugehörigen Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Der Planbereich ist im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.

                    Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Der Entwurf zur Aufhebung des Fluchtlinien- und Höhenplans der Heimannstraße Nr. 3-H-4 liegt mit der zugehörigen Begründung, einschließlich Umweltbericht gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 29.05.2017 bis einschließlich 30.06.2017 während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Luise-Hensel-Straße 1 (Kundenzentrum Bauen), zur Einsicht öffentlich aus.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den Planbereich verfügbar:

      Umweltbericht, gegliedert nach Maßgabe der
      Anlage 1 zum BauGB mit Aussagen zu den Auswirkungen
      der Planung auf die Umweltschutzgüter Mensch, Tiere
      und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft,
      Kultur- und sonstige Sachgüter sowie zu den Wechsel-
      wirkungen dieser Schutzgüter. Durch die Aufhebung des
      Fluchtlinien- und Höhenplans ergeben sich keine zusätz-
      lichen Bau- oder Nutzungsmöglichkeiten. Daher sind für
      die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Luft
      und Klima
, Orts- und Landschaftsbild sowie Mensch, Kultur-
      und Sachgüter
keine erheblichen Umweltauswir-kungen zu
      erwarten.

      Weitere Fachgutachten zu Themen mit Umweltbezug liegen
      nicht vor. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit oder
      von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
      zu Themen mit Umweltbezug liegen ebenfalls nicht vor.

Anregungen zu den Planungsabsichten können während der Offenlegungsfrist bei der Offenlegungsstelle schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen aufgeführt werden, soweit dieses der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.

Bottrop, den 08.05.2017

gez.: T i s c h l e r
(Oberbürgermeister)

Aufhebung des Fluchtlinien und Höhenplan der "Heimannstraße" Nr. 3-H-4© Stadt Bottrop

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