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2017/082 - Errichtung und Betrieb einer Fernwärmeleitung

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Die Stadt Bottrop gibt nachstehende Bekanntmachung der Bezirksregierung Düsseldorf bekannt.

Bekanntmachung des Erörterungstermins

im Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Fernwärmeleitung (Rohrleitungsanlage zum Transport von Dampf und Warmwasser) im Gebiet der Städte Bottrop, Oberhausen und Duisburg

Die Fernwärmeschiene Rhein-Ruhr GmbH (FWSRR), nachfolgend Antragstellerin, hat am 06.09.2016 bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen Antrag auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses gestellt.

Der Erörterungstermin in diesem Verfahren findet statt am

             Mittwoch, dem 17.05.2017
      um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr)
  im LVR-Industriemuseum „Zinkfabrik Altenberg“
                     Hansastraße 20
                  46049 Oberhausen.

Erforderlichenfalls wird der Termin an Folgetagen am selben Ort ab 10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr) fortgesetzt.

Der Termin dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Vorhaben mit der Antragstellerin, den Behörden, den Personen, die Einwendungen erhoben haben sowie den übrigen Betroffenen zu erörtern.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind alle Einwenderinnen und Einwender sowie Betroffene, ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter, Bevollmächtigten und Beistände. Zur Kontrolle der Teilnahmeberechtigung wird eine Eingangskontrolle durchgeführt. Hierbei ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein) vorzulegen. Die Vertretung durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten ist möglich. Diese Person hat ihre Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht und die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein) nachzuweisen und die Vollmacht zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.

Ich weise darauf hin, dass bei Ausbleiben einer oder eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne sie oder ihn verhandelt werden kann und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Erörterung beendet ist.

Durch Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Düsseldorf, den 20.04.2017

Bezirksregierung Düsseldorf

- 54.08.04.50-1 -
Im Auftrag
gez. Annemarie Schmidt

Bottrop, den 04.05.2017
(Tischler)
Oberbürgermeister

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