2017/039 - Ehrenordnung der Stadt Bottrop
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
Ehrenordnung der Stadt Bottrop
Nach der Ehrenordnung der Stadt Bottrop geben die Mitglieder des Rates und seiner Ausschüsse und der Bezirksvertretungen schriftlich Auskunft über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, soweit sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit im Rat, in den Ausschüssen und in den Bezirksvertretungen von Bedeutung sein könnten.
Die Angaben über Name und Anschrift sowie die Angaben
– zum zur Zeit ausgeübten Beruf
– zu vergüteten oder ehrenamtlichen Tätigkeiten als Mitglied
eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates
oder eines sonstigen Gremiums einer juristischen Person des
öffentlichen oder privaten Rechts
– zu Funktionen in Vereinen, Verbänden oder ähnlichen
Organisationen
– zu Beraterverträgen oder Interessenverträgen, soweit
diese nicht in Ausübung eines bereits angezeigten Berufes
erfolgen
– zu Tätigkeiten, die neben Beruf und Mandat ausgeübt werden,
insbesondere die Erstattung von Gutachten sowie
publizistische und Vortragstätigkeiten
werden im Internet-Auftritt der Stadt Bottrop veröffentlicht.
Darüber hinaus werden die Angaben zur Einsichtnahme für die Dauer eines Monats öffentlich im Rathaus ausgelegt.
Hiermit wird bekannt gemacht, dass die vorgenannten Angaben in der Zeit vom 31.03.2017 bis 10.04.2017 im Rathaus, Zimmer 8 , Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop, und in der Zeit vom 11.04.2017 bis 30.04.2017 im Zimmer 3.02 im Gebäude Kirchhellener Straße 12, 46236 Bottrop, zur Einsichtnahme ausliegen. Außerdem sind die Angaben auf der Homepage der Stadt Bottrop unter der Rubrik Rathaus & Politik (www.bottrop.de) veröffentlicht.
Bottrop, 27.03.2017
gez. Tischler
Oberbürgermeister