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2017/034 - Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bottrop vom 15.03.2017

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Auf Grund des § 7 Abs. 3 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 S. 2 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV. NRW. 2016 S. 966) hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 14.03.2017 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 14.05.1997, zuletzt geändert durch Satzung vom 02.12.2016, beschlossen:

Artikel I

1. Der § 22 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

    (2) Die Stellvertreter des Oberbürgermeisters sowie
     Fraktionsvorsitzende und stellvertretende Fraktionsvorsitzende
     des Rates und die Vorsitzenden der Ausschüsse mit Ausnahme des
     Wahlprüfungsausschusses erhalten neben den Entschädigungen, die
     den Ratsmitgliedern nach § 45 GO NRW zustehen, eine weitere
     Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung.

2. Der § 22 Abs. 6 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

     a. Alle Rats- und Ausschussmitglieder erhalten den durch
     die Entschädigungsverordnung festgelegten Regelstundensatz,
     es sei denn, dass sie ersichtlich keine finanziellen Nachteile
     erlitten haben.

3. Der § 22 Abs. 6 Buchstabe f wie folgt gefasst:

     f. In keinem Fall darf der Verdienstausfall den durch die
     Entschädigungsverordnung festgesetzten Höchstbetrag übersteigen.

4. Der § 26 Buchstabe s wird wie folgt gefasst:

     s. Widerspruchsbescheide in beamtenrechtlichen Vorverfahren
     nach § 54 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) zu erlassen, es sei
     denn, dass die Entscheidung über den angefochtenen Verwaltung-
     sakt dem Rat der Stadt oblag,

5. Der § 29 Abs. 3 wird nach dem 1. Satz um folgenden Satz ergänzt:

     Für die Zeit der Renovierung des Rathauses mit der Einrüstung
     des Gebäudes ab dem 2. Quartal 2017 bis zum Ende des Jahres 2018
     erfolgt der Aushang anstatt am Rathaus am Verwaltungsgebäude
     Ernst-Wilczok-Platz 2, 46236 Bottrop


Artikel II

Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Vorstehende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes
     Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt
    gemacht worden,

c) der Oberbürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher
     beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde
     vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und
     die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Bottrop, 15.03.2017
gez. Tischler
Oberbürgermeister

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