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2017/015 - Aufhebung der Tierseuchenverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest

Aufhebung der Tierseuchenverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest und zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel in der Stadt Bottrop vom 30.11.2016

Die Tierseuchenverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest und zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel in der Stadt Bottrop vom 30.11.2016 wird aufgehoben.  Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Begründung: Nachdem in der Stadt Bottrop  kein positiver Fall von Geflügel- oder Wildgeflügelpest bekannt geworden ist und die am 24.1.17 vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) vorgelegte, neue Risikobewertung das Eintragsrisiko lediglich für Gebiete mit hoher Geflügeldichte (>1000 Stück/qm) oder in Risikogebieten als hoch bewertet, wird die angeordnete Schutzmaßnahme aufgehoben.

Die flächendeckende Aufstallung von Nutzgeflügel in Nicht-Risikogebieten mit einer geringeren Geflügeldichte als 300 Stück Geflügel je qkm bietet nach den vorliegenden Erkenntnissen keinen zusätzlichen Gewinn an Biosicherheit.  Insofern ist die nach §13 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung vorgesehene Risikobewertung für NRW entsprechend anzupassen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Aufstallung in Einzelfällen zu Tierschutzproblemen führen kann.

Die Aufstallungspflicht  für die ausgewiesenen Risikogebiete (Wildvogelrastgebiete, Zierothsee) bleibt bestehen.

Bottrop, den 07.02.2017
Stadt Bottrop
Fachbereich Recht und Ordnung – FB 30/5 Veterinärwesen
Im Auftrag
Dr. Nina Danowski
stellv. Amtstierärztin

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