Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

2017/007 - Anmeldeverfahren beim Übergang zu weiterführenden Schulen nach dem 4. Schuljahr

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Die Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen (Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Sekundarschulen) der Stadt Bottrop für das Schuljahr 2017/2018 erfolgen mit Anmeldescheinen, die über die Grundschulen zusammen mit den Halbjahreszeugnissen ausgegeben werden.

Jeder 4.Klässler erhält einen Original-Anmeldeschein und kann sich mit diesem persönlich an einer weiterführenden Schule anmelden. Auf die Besonderheiten der einzelnen Schulformen geht eine Informationsbroschüre ein, die den Erziehungsberechtigten aller 4. Klässler bereits über die Grundschule zugeleitet wurde.

Anmeldung zu einer Gesamtschule oder zur Sekundarschule
Das Anmeldeverfahren für die Gesamtschulen und die Sekundarschule Kirchhellen beginnt am 6. Februar 2017.

Eine Kopie des Halbjahreszeugnisses sowie die begründete Empfehlung zur Wahl der Schulform in der Sekundarstufe I sind neben dem Original-Anmeldeschein in der gewünschten Gesamtschule oder in der Sekundarschule Kirchhellen vorzulegen. Alle weiteren Informationen zum Verfahren sowie die Anmeldezeiträume der beiden Bottroper Gesamtschulen sind in der Informationsbroschüre „Weiterführende Schulen 2017/2018“ enthalten.

Anmeldung zu einer Hauptschule, einer Realschule oder einem Gymnasium
Das Anmeldeverfahren für die Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien beginnt am  28. Februar 2017.

Eine Kopie des Halbjahreszeugnisses sowie die begründete Empfehlung zur Wahl der Schulform in der Sekundarstufe I sind neben dem Original-Anmeldeschein in der gewünschten Hauptschule, Realschule oder im gewünschten Gymnasium vorzulegen. Alle weiteren Informationen zum Verfahren sowie die Anmeldezeiträume der Bottroper Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien sind in der Informationsbroschüre „Weiterführende Schulen 2017/2018“ enthalten.

Für auswärtige Schüler/innen gelten die gleichen Bedingungen und Anmeldetermine.

Ich weise vorsorglich darauf hin, dass u. U. nicht alle Schülerinnen und Schüler an der gewünschten Schule aufgenommen werden können, da die Raumkapazität einiger Schulen eine unbegrenzte Aufnahme nicht zulässt.

Bottrop, 20. Januar 2017
Der Oberbürgermeister

Cookies erleichtern die Bereitstellung von Diensten auf dieser Webseite. Mit der Nutzung der Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stadt Bottrop Cookies verwendet. Weitere Informationen finden Sie unter dem nebenstehenden Link zum Datenschutz.

Datenschutz