Zoll, Gewerbeabteilung, Ausländerbehörde und Polizei kontrollieren gemeinsam Betriebe
Im Rahmen einer gemeinsamen Kontrollaktion haben heute der Zoll, die Gewerbeabteilung, die Ausländerbehörde sowie die Polizei drei Objekte aus dem Bereich des Kfz-Gewerbes (An- und Verkauf von Fahrzeugen usw.) überprüft. Die federführende Leitung der Kontrolle lag beim Zoll.
Insgesamt wurden elf Personen kontrolliert. Dabei stellten die beteiligten Behörden zahlreiche Verstöße und Verdachtsmomente fest, die nun weiter rechtlich geprüft und verfolgt werden. Unter anderem ergaben sich in zwei Fällen Hinweise auf mögliche Verstöße gegen die Handwerksordnung. Hier besteht der Verdacht auf unerlaubte handwerkliche Tätigkeiten beziehungsweise Schwarzarbeit. Die Gewerbeabteilung wird die entsprechenden Verfahren umgehend einleiten. Bei bestätigten Verstößen können Bußgelder bis zu einer Höhe von 5.000 Euro verhängt werden.
Darüber hinaus wurden in zwei Fällen Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Tierhaltung festgestellt. Aufgrund des Verdachts möglicher Verstöße wird das zuständige Veterinäramt im Nachgang eingeschaltet und die weiteren Prüfungen übernehmen. Der Zoll stellte zudem einen Fall von Schwarzarbeit fest und leitete entsprechende Maßnahmen ein. Im Rahmen der Kontrolle erfolgte außerdem eine vorläufige Festnahme durch den Zoll.
„Die heutige Kontrolle zeigt eindrucksvoll, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit der verschiedenen Sicherheits- und Ordnungsbehörden ist. Nur durch ein abgestimmtes Vorgehen können Verstöße effektiv erkannt und konsequent verfolgt werden. Die hervorragende Zusammenarbeit zwischen Zoll, Polizei und den städtischen Dienststellen ist dabei ein entscheidender Erfolgsfaktor“, erklärt Michael Althammer, Abteilungsleiter im Fachbereich Recht und Ordnung.
Die gemeinsame Kontrollaktion unterstreicht die Bedeutung behördenübergreifender Zusammenarbeit zur Sicherstellung rechtmäßiger Gewerbeausübung und zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und weiteren Verstößen.