Stadt hat das Böllern zu Helloween verboten
Bereits das Mitführen von Feuerwerkkörpern ist untersagt.
Die Stadt Bottrop hat durch eine neue Ordnungsbehördliche Verordnung das Böllern stark eingeschränkt. Neu gegenüber der alten Regelung ist, dass nicht nur die Tage um Sylvester betroffen sind, sondern auch Helloween. Beschlossen hatte der Rat der Stadt die neue Ordnungsbehördliche Verordnung am 7. Juli 2026.
Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist danach generell im gesamten Stadtgebiet vom 24. Oktober bis zum 7. November verboten. Dies ist die Zeit um Allerheiligen und zugleich auch die Zeit um Helloween. Dieser Zeitraum ist jetzt neu im Bottroper Ortsrecht erfasst und trägt damit der Problematik und den zahlreichen Bürgerbeschwerden Rechnung.
Untersagt ist aber nicht nur das Zünden der Feuerwerkskörper, sondern auch das Mitführen. Der Kommunale Ordnungsdienst wird die Einhaltung der Verbote kontrollieren und ist berechtigt, in dieser Zeit auch Personen zu durchsuchen. Werden Feuerwerkskörper gefunden, werden diese sichergestellt und vernichtet.
Es drohen hohe Bußgelder bis zu 1.000 Euro. Wer darüber hinaus in den genannten Zeiträumen Böller gezündet hat, begeht eine schwerwiegendere Ordnungswidrigkeit und muss nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes mit deutlich höheren Geldbußen rechnen.