Polizei und KOD wollen ZOB-Verbote konsequent verfolgen
Seit gut zwei Wochen gilt für zwei Personen ein Bereichsbetretungsverbot für den ZOB und die nähere Umgebung. Sie haben dagegen verstoßen, was nun hohe Bußgelder nach sich zieht.
Dass Bereichsbetretungsverbote nicht nur ausgesprochen, sondern auch kontrolliert und durchgesetzt werden, zeigen zwei Fälle aus den vergangenen Tagen. Seit gut zwei Wochen gilt für einen 17-Jährigen ein solches Bereichsbetretungsverbot für den ZOB und die nähere Umgebung. Doch anstatt sich daran zu halten, hat der KOD ihn erneut am ZOB angetroffen und die Informationen direkt an die Polizei weitergeleitet. Der Jugendlich muss nun eine Strafe in Höhe von 1.000 Euro zahlen.
Ebenso wurde ein 51-jähriger Mann, gegen den ebenfalls ein Bereichsbetretungsverbot besteht, in dieser Woche am ZOB angetroffen. Auch er muss eine Geldstrafe zahlen.
Aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen KOD und Polizei ist diese konsequente Verfolgung und die Durchsetzung des Verbots möglich. Ein Bereichsbetretungsverbot ist eine längerfristige polizeiliche Maßnahme, mit der einer Person für bis zu drei Monate verboten wird, einen bestimmten Ort oder Bereich zu betreten oder sich dort aufzuhalten.
Der 17-Jährige erhielt das Bereichsbetretungsverbot nach einem Raubdelikt Anfang September. Dem Jugendlichen wird vorgeworfen, zusammen mit einem anderen 17-Jährigen zwei Männergeschlagen und getreten zu haben. Außerdem sollen sie versucht haben, die Handys der beiden Männer zu rauben und sie mit einem Hockeyschläger zu schlagen. Das ausgesprochene Bereichsbetretungsverbot ist eine ordnungsrechtliche Sofortmaßnahme und unabhängig von weiteren Ermittlungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen gegen den Jugendlichen.
Der 51-Jährige war am ZOB mehrfach negativ aufgefallen. Es soll unter anderem während eines Streits einen älteren Mann verletzt haben.
Die Kontrollen am ZOB durch KOD und Polizei werden fortgesetzt.