Jugendschutzkontrollen zeigen Wirkung
Weniger Verstöße bei Vape-Verkauf
Das Ordnungsamt Bottrop hat erneut gemeinsam mit einer minderjährigen Testkäuferin Kontrollen in Bottroper Kiosken durchgeführt. Der Schwerpunkt lag bei Überprüfung, ob die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes beim Verkauf von elektronischen Zigaretten und sogenannten „Vapes“ eingehalten werden.
Im Rahmen von insgesamt acht durchgeführten Kontrollen kam es in drei Fällen zu Verstößen gegen die Vorschriften des Jugendschutzes. Dort wurden elektronische Zigaretten ohne entsprechende Alterskontrolle an die minderjährige Testkäuferin ausgehändigt. In den übrigen fünf kontrollierten Kiosken erfolgte hingegen ordnungsgemäß eine Alterskontrolle. Nach Sichtung des Personalausweises wurde die Herausgabe der elektronischen Zigarette konsequent verweigert.
In einem der drei beanstandeten Fälle wurde darüber hinaus eine illegale elektronische Zigarette festgestellt. Diese zeichnete sich unter anderem durch eine unzulässig hohe Anzahl an Zügen sowie das Fehlen der vorgeschriebenen Steuerbanderole aus. Die Ware wurde durch das Ordnungsamt sichergestellt. Neben einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wird in diesem Fall zusätzlich ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.
Für Verstöße gegen die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes drohen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro.
Das Gesamtergebnis der Kontrollaktion zeigt jedoch deutlich, dass die in der Vergangenheit regelmäßig durchgeführten Kontrollen nachhaltig Wirkung zeigen. Immer weniger Kioskbetreiber verhalten sich ordnungswidrig und die Sensibilität für die Einhaltung des Jugendschutzes nimmt erkennbar zu.
„Es ist wichtig, diese Kontrollen dauerhaft und regelmäßig durchzuführen, um die Nachhaltigkeit der Maßnahmen zu untermauern und immer wieder deutlich zu machen, dass die Gewerbeaufsicht ihren Verpflichtungen konsequent nachkommt“, erklärt Michael Althammer, Abteilungsleiter im Fachbereich Recht und Ordnung.