Langer Weg zur Einbürgerung
Ausländerbehörde informierte im Ratssaal über das Antragsverfahren
Auf die besondere Tragweite einer Einbürgerung hat Bürgermeister Thomas Göddertz im Ratssaal hingewiesen. Vor rund 40 Zuhörerinnen und Zuhörern aus unterschiedlichen Nationen ging er auf die damit verbundenen Möglichkeiten und Verpflichtungen ein. Beispielhaft nannte er das Wahlrecht, die Freizügigkeit in der Europäischen Union und die deutsche Staatsangehörigkeit. „Jeder von ihnen hat persönliche Motive und Erwartungen, diesen Schritt zu gehen“, sagte er während einer Informationsveranstaltung über die Voraussetzung zur Einbürgerung.
Viele Zuhörerinnen und Zuhörer leben bereits seit vielen Jahren in Bottrop. Sie arbeiten hier und die Kinder gehen hier zur Schule. Dennoch ist der Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft voraussetzungsvoll. Welche dies sind, erläuterte Dana Lutz von der Ausländerbehörde. Während einer ausführlichen Präsentation erklärte sie, mit welchen Dokumenten die bisherige Nationalität, der Familienstand und die Sprachkenntnisse nachgewiesen werden; dass der Lebensunterhalt gesichert sein muss und man sich mit den Zielen des Grundgesetzes identifiziert.
Sie stellte die verschiedenen Antragsunterlagen vor und betonte, zunächst alle Dokumente zusammenzutragen, bevor der Antrag gestellt wird. Danach dauert es etwa bis zu anderthalb Jahren, bis über die Einbürgerung entschieden wird.
Unterstützung bekommen die Einbürgerungswilligen vom Referat Migration - Kommunales Integrationszentrum. Sie helfen beispielsweise bei der Vermittlung von Sprachkursen. Diese sind zwar nicht verpflichtend, für eine erfolgreiche Einbürgerung müssen aber ausreichend Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.
Künftig will die Ausländerbehörde monatlich zu Infoveranstaltungen einladen, um so telefonische Einzelberatungen zu vermeiden. Rund eine Stunde lang wurden jetzt die Verfahren erläutert und Fragen beantwortet. Bürgermeister Thomas Göddertz wünschte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Erfolg bei ihren nächsten Schritten: „Ich hoffe, Sie bei der Einbürgerungsfeier im Ratssaal wiederzusehen.“