Terminfreie Vorsprachen in der Eingangszone
Vorsprachen ohne Termin sind nur in dringenden Notfällen möglich.
Telefonische Sprechzeiten:
| Dienstag | 08.30 bis 12.30 Uhr |
| Freitag | 08.30 bis 12.30 Uhr |
Persönliche Vorsprachen für Notfälle:
| Montag | 08.30 bis 12.30 Uhr |
| Donnerstag | 08.30 bis 12.30 Uhr |
Notfälle können insbesondere sein:
- Aufenthaltstitel ist abgelaufen und es liegt noch kein Verlängerungstermin vor.
- Eine kurzfristige Reise steht bevor, der Aufenthaltstitel ist jedoch nicht gültig.
- Eine Arbeitsaufnahme, Ausbildung, Schule oder ein Studium steht kurzfristig bevor, der Aufenthaltstitel ist jedoch nichtgültig.
- Jobcenter oder Sozialamt benötigen wegen eines abgelaufenen Aufenthaltstitels kurzfristig eine Bescheinigung; Leistungen wurden eingestellt oder drohen eingestellt zu werden.
- Ein kurzfristiger Nachweis wird für einen Arbeitgeber, eine Behörde oder ein Gericht benötigt.
- Aufenthaltstitel, Reiseausweis oder ein anderes wichtiges Dokument wurde verloren oder gestohlen.
- Es bestehen akute Probleme bei der Krankenversicherung oder medizinischen Versorgung aufgrund eines fehlenden Aufenthaltsnachweises.
- Anfragen zur kurzfristigen, dauerhaften freiwilligen Ausreise.
Keine Notfälle sind in der Regel:
- allgemeine Sachstandsanfragen,
- reine Terminwünsche,
- Adressänderungen,
- allgemeine Beratungswünsche,
- Nachfragen zu Bearbeitungszeiten,
- Vorsprachen „nur zur Sicherheit“,
- Anfragen zur Einbürgerung.