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Terminfreie Vorsprachen in der Eingangszone

Vorsprachen ohne Termin sind nur in dringenden Notfällen möglich.

Telefonische Sprechzeiten:

Dienstag 08.30 bis 12.30 Uhr
Freitag 08.30 bis 12.30 Uhr

Persönliche Vorsprachen für Notfälle:

Montag 08.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag 08.30 bis 12.30 Uhr

Notfälle können insbesondere sein:

  • Aufenthaltstitel ist abgelaufen und es liegt noch kein Verlängerungstermin vor.
  • Eine kurzfristige Reise steht bevor, der Aufenthaltstitel ist jedoch nicht gültig.
  • Eine Arbeitsaufnahme, Ausbildung, Schule oder ein Studium steht kurzfristig bevor, der Aufenthaltstitel ist jedoch nichtgültig.
  • Jobcenter oder Sozialamt benötigen wegen eines abgelaufenen Aufenthaltstitels kurzfristig eine Bescheinigung; Leistungen wurden eingestellt oder drohen eingestellt zu werden.
  • Ein kurzfristiger Nachweis wird für einen Arbeitgeber, eine Behörde oder ein Gericht benötigt.
  • Aufenthaltstitel, Reiseausweis oder ein anderes wichtiges Dokument wurde verloren oder gestohlen.
  • Es bestehen akute Probleme bei der Krankenversicherung oder medizinischen Versorgung aufgrund eines fehlenden Aufenthaltsnachweises.
  • Anfragen zur kurzfristigen, dauerhaften freiwilligen Ausreise.

Keine Notfälle sind in der Regel:

  • allgemeine Sachstandsanfragen,
  • reine Terminwünsche,
  • Adressänderungen,
  • allgemeine Beratungswünsche,
  • Nachfragen zu Bearbeitungszeiten,
  • Vorsprachen „nur zur Sicherheit“,
  • Anfragen zur Einbürgerung.