Bezirksvertretungen
Grundlagen
Nach § 35 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind die kreisfreien Städte verpflichtet, das gesamte Stadtgebiet in Stadtbezirke einzuteilen. Zur Wahrnehmung bezirksörtlicher Aufgaben sind in diesen Bezirken Bezirksvertretungen zu bilden und Bezirksverwaltungsstellen einzurichten.
Die Verpflichtung zur Bildung von Bezirken wurde vom Landtag Nordrhein-Westfalen seinerzeit als notwendiges Mittel angesehen, um dem Verlust an Zusammengehörigkeitsgefühl vor allem in größeren Städten entgegenzuwirken. Bei der Einteilung des Stadtgebiets in Bezirke soll auf die Siedlungsstruktur, die Bevölkerungsverteilung und die Stadtentwicklung Rücksicht genommen werden.
Für das Gebiet der Stadt Bottrop wurden die Bezirke Mitte, Süd und Kirchhellen eingerichtet.
Bezirksvertretungen in Bottrop
Seit der kommunalen Neuordnung 1976 gibt es in Bottrop drei Bezirksvertretungen: Die Bezirksvertretung Bottrop-Mitte, die Bezirksvertretung Bottrop-Süd sowie die Bezirksvertretung Bottrop-Kirchhellen. Ihnen gehören zurzeit jeweils 15 Mitglieder an.
Diese "Bezirksparlamente", deren Mitglieder ebenfalls für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden, nehmen sich der Wünsche und Probleme der Bürgerschaft im Stadtbezirk an. Sie sind in ihrem Bereich zuständig für Einwohneranträge sowie für Anregungen und Beschwerden, sie unterbreiten den Fachausschüssen und der Verwaltung Vorschläge und sie üben damit auch Einfluss auf Ratsentscheidungen aus. In Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den jeweiligen Stadtbezirk hinausgeht, ist ihnen auch eine eigene Beschlussbefugnis übertragen.
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Bezirksbürgermeister
Bezirksbürgermeister
Die Vorsitzenden der drei Bezirksvertretungen sind die Bezirksbürgermeister. Sie werden nicht direkt von den Bürgern gewählt, sondern nach der Kommunalwahl von den Mitgliedern der Bezirksvertretungen. Die Bezirksbürgermeister nehmen auch repräsentative Aufgaben in in ihren Stadtbezirken war.
Die Bezirksbügermeister in den Stadtbezirken sind:
Stadtbezirk Mitte
Stadtbezirk Süd
Stadtbezirk Kirchhellen
Kontakt
Bezirksverwaltungsstelle Bottrop
Anschrift
Rathaus
Ernst-Wilczok-Platz 1
46236 Bottrop
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Hinweise zur Erreichbarkeit
ZOB Berliner PlatzErreichbarkeit
Mo - Fr | 08:30 - 12:30 Uhr |
Mo, Di, Fr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do | 14:00 - 17:00 Uhr |
Bitte beachten Sie die ggf. für einzelne Dienstleistungen oder Mitarbeiter/innen geltenden besonderen Öffnungszeiten!
Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen
Anschrift
BVSt Kirchhellen
Kirchhellener Ring 84-86
46244 Bottrop
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Erreichbarkeit
Mo, Di
08:00 - 16:00 Uhr
Mi, Fr
08:00 - 13:00 Uhr
Do
08:00 - 18:00 Uhr
Für alle Dienstleistungen ist eine telefonische Terminvergabe unter 02045/962911 oder 02041/704011 erforderlich.
Die Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen ist barrierefrei!
Der barrierefreie Eingang befindet sich auf der linken Seite des Gebäudes.