Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

Grundsteuer: Stadt kehrt zurück zu einheitlichen Hebesätzen - einstweilen

Differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B sollen bis zur rechtlichen Klärung zurückgestellt werden. Die Stadt reagiert damit auf aktuelle Gerichtsurteile.

Der Rat der Stadt Bottrop wird am Dienstag, 5. Mai 2026, noch einmal über die Hebesätze der Grundsteuer B beraten. Die Stadt reagiert damit auf Urteile der Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen und Düsseldorf, die den Klägern im Streit um die unterschiedlichen Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien Recht gegeben hatte. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen kippte die entsprechenden Grundsteuerbescheide der Städte Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen, das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Grundsteuerbescheid in Hilden.

Der Rat der Stadt Bottrop hatte 2025 beschlossen, auch in Bottrop Wohn- und Gewerbeimmobilien mit unterschiedlichen Hebesätzen zu belegen, um die Belastungen bei den Wohnkosten zu minimieren. Hintergrund ist, dass für Wohnimmobilien der Messbetrag nach dem Ertragswert berechnet wird, während für Grundstücke, die ganz oder teilweise gewerblich genutzt werden, das Sachwertverfahren angewendet wird.

Vor dem Hintergrund der ersten Urteile hat der NRW-Städtetag seinen Mitgliedern empfohlen, die Anwendung differenzierter Hebesätze auszusetzen. Die Urteile der Verwaltungsgerichte sind erst die erste Instanz und mit einer zeitnahen gerichtlichen Klärung ist nicht zu rechnen. Da zudem kurzfristig weder auf Landes- noch auf Bundesebene mit einer gesetzlichen Klarstellung zu rechnen ist, ist auch mittelfristig keine rechtssichere Grundlage für eine differenzierte Hebesatzgestaltung erkennbar.

Um Klagen in Bottrop zu vermeiden, sollen die unterschiedlichen Hebesätze nicht mehr erhoben und stattdessen ein einheitlicher Hebesatz für die Grundsteuer B von 761 Hebesatzpunkten gelten. Mit Ratsbeschluss gilt dies dann ab 2026.

Nach wie vor bleibt die neue Grundsteuer Aufkommensneutral, was bedeutet, dass die Stadt Bottrop keine Mehreinnahmen erzielen wird. Rund 23,5 Mio. Euro sind als Einnahmen aus der Grundsteuer B im Haushalt veranschlagt und das wird sich nicht ändern.

Allerdings führt der neue einheitliche Hebesatz dazu, dass sich die steuerliche Belastung zwischen verschiedenen Grundstücksarten zu Lasten der Wohnimmobilien verschiebt. Die Stadt Bottrop hält jedoch weiterhin an dem Ziel fest, die Belastungen im Bereich der Wohnkosten möglichst gering zu halten. Differenzierte Hebesätze sollen daher in Zukunft wieder eingeführt werden, wenn eine rechtssichere Anwendung möglich ist. Dies ist dann der Fall, wenn eine Ausurteilung auf höchstrichterlicher Ebene erfolgt ist, oder die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend angepasst wurden.