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Politik setzt auf mehr Wohnraum für junge Familien

Ausschuss übernimmt Verwaltungsvorschlag zur Fortschreibung des RVR-Regionalplans

Dem RVR sollen ausgewählte Fläche für zusätzliche Wohnbausiedlungen vorgschlagen werden.© Stadt Bottrop

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz sieht in der vom RVR geplanten Erweiterung der Siedlungsflächen im Regionalplan die Chance, Wohnraum für junge Familien zu schaffen. Die Ausschussmitglieder folgten mehrheitlich einem Vorschlag der Verwaltung, ausgewählte Flächen für das weitere Vorgehen in den Blick zu nehmen. Insgesamt soll dem Regionalverband Ruhr (RVR) zunächst 55 Hektar zur Auswahl gegeben werden, die dann im weiteren Verfahren auf den berechneten Siedlungsbedarf reduziert werden.

Bereits im Vorfeld der Beratung hatte der Technische Beigeordnete Klaus Müller das Verfahren vorgestellt, dem die Politik nun gefolgt ist.

Bottrop soll mit der Anpassung mehr Spielraum bei der künftigen Ausweisung von Baugebieten bekommen. Der Technische Beigeordnete Klaus Müller und Oliver Schüttler, Abteilungsleiter im Stadtplanungsamt, haben vor einigen Tagen das Vorgehen zur geplanten Änderung erläutert. Beide betonen, dass zunächst ein Vorverfahren angestoßen worden sei. Bis die Bebauungspläne tatsächlich beschlossen sind, wird es einige Jahre dauern.

Angesichts der Gesamtfläche Bottrops von rund 10.000 Hektar sei die Bereitstellung von 19 Hektar für Wohnungsbau ein kleiner Beitrag, so Klaus Müller. „Wir kommen damit aber gut klar, zumal wir noch Reserven haben.“ Nach Abzug von Straßen, Spielplätzen und Grünflächen können so, je nach Bebauungsdichte, zusätzlich 300 bis 1.500 Wohneinheiten entstehen. „Das sind Potenzialflächen, die man in Zukunft nutzen kann“, sagt auch Oliver Schüttler.

Klaus Müller will mit der Politik über zusätzliche Siedlungsfläche beraten.© Stadt Bottrop

Der RVR entscheidet über die Regionalplanung. In einem Vorentwurf hat er 750 Hektar als potenzielle Siedlungsflächen ausgewiesen. Dabei wurden bestehende Wohnbereiche um 500 Meter erweitert. Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und bisheriger politischer Entscheidungen hat das Stadtplanungsamt 55 Hektar ermittelt, die nun der Politik vorgelegen werden. „Wir empfehlen, diese Entwicklungsoptionen offenzuhalten“, sagt Dezernent Klaus Müller.

Konkret geht es um vier Bereiche im Stadtgebiet. 1,8 Hektar sind im Norden von Kirchhellen an der Münsterstraße und Im Pinntal. Um 39 Hektar könnte der Siedlungsbereich in Grafenwald an den Straßen Ottenschlag, Sensenfeld und Bottroper Straße erweitert werden. Entlang der Stenkhoffstraße und Am Limberg sieht das Stadtplanungsamt das Potenzial auf einer Fläche von sechs Hektar die Bebauung zu verdichten. Ebenfalls im Stadtteil Eigen liegt eine acht Hektar große Fläche an der Körnerstraße und am Schlagholt, die aus Sicht der Stadtplanung für eine Entwicklung geeignet ist.

Mit der Politik soll beraten werden, inwieweit diese und möglicherweise weitere Flächen beim RVR als Siedlungsgebiet vorgelegt werden. „Wir wollen die Vorschläge nicht ohne eine vorherige politische Beratung bei RVR einreichen“, sagt Müller. „Fragen zur zukünftigen Stadtentwicklung sind Kernaufgaben der politischen Diskussion.“ Im weiteren Verfahren wird dann zwischen Stadt und RVR eruiert, welche Flächen letztlich Eingang in den Regionalplan finden. Klaus Müller betont, dass es keinen Automatismus für eine anschließende Überplanung gibt. „Es bleibt ein langer Weg bis zur Bebauung.“ Er rechnet damit, dass der Entwurf für den überarbeiteten Regionalplan 2027 steht und dann das formale Beteiligungsverfahren beginnt.

Der bestehende Regionalplan wurde 2024 verabschiedet. Angesichts des steigenden Bedarfs individueller Wohnflächen und der Anzahl der Haushalte hat der RVR zusätzlichen Siedlungsbedarf für Bottrop ermittelt. Die Fortschreibung des Regionalplans sieht auch eine Überarbeitung der ausgewiesenen Gewerbe- und Industriebereiche in der Metropolregion-Ruhr vor. Hier sieht der Plan aber keine Veränderungen in Bottrop vor, da die Bergbauflächen bereits für die Nutzung vorgesehen sind. „Wir konzentrieren uns auf die Bergbauflächen und stecken dort unsere Energie rein“, sagt der Beigeordnete Müller. Bottrop sei hier gut aufgestellt, wenn diese Flächen erschlossen sind und für Unternehmensansiedlung bereitstehen.

 

Beschreibung der möglichen Siedlungsflächen

Fläche 1: Bottrop Kirchhellen, Münsterstraße / Im Pinntal, ca. 1,8 ha

Das Grundstück befindet sich am nordwestlichen Rand von Bottrop- Kirchhellen und grenzt an landwirtschaftlich genutzte Flächen. Östlich schließt eine Wohnsiedlung mit geringer Bebauungsdichte an. Südlich des Areals liegt eine Fläche, die derzeit städtebaulich entwickelt wird. Hier werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung des Recyclinghofes sowie den Neubau einer Sporthalle geschaffen. Im näheren Umfeld befinden sich weitere Sportanlagen sowie ein Friedhof.

Das Grundstück befindet sich innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets (LSG). Im Bereich treten schützenswerte Böden sowie Abschnitte mit Moorboden auf. Zudem ist eine gewisse Überflutungsgefährdung nicht auszuschließen.

Ein Schmutzwasserkanal ist vorhanden; die Regenwasserkanalisation sollte im Zuge einer möglichen Entwicklung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Der Standort liegt am Ortsrand von Bottrop-Kirchhellen und ist grundsätzlich als Siedlungsfläche geeignet. Umweltbelange und Entwässerungsmöglichkeiten müssen im Fall einer Siedlungsentwicklung genauer untersucht werden.

Fläche 2: Bottrop Grafenwald, Bottroper Straße/ Ottenschlag/ Sensenfeld, ca. 39 ha

Umgeben von Grünflächen und landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie einer aufgelockerten Bebauung grenzt das Areal im Süden an das bebaute Stadtteilzentrum von Bottrop-Grafenwald.

Der Standort ist gut an das Zentrum des Stadtteils angebunden und schließt bestehende städtebauliche Lücken zwischen dem Kernbereich und der locker strukturierten Umgebungsbebauung.

Grundsätzlich ist die Fläche aus umweltfachlicher Sicht für eine Nachverdichtung geeignet. Im weiteren Planungsverfahren ist jedoch eine vertiefte Untersuchung erforderlich, da schützenswerte Böden vorhanden sind und Teile des Gebiets unter Landschaftsschutz stehen.

Für den Fall einer Siedlungsentwicklung sind zudem die Entwässerungsmöglichkeiten und die Verkehrsführung zu erarbeiten.  

Fläche 3: Bottrop Eigen, Stenkhoffstraße / Am Limberg, ca. 6 ha

Die Fläche wird im Norden und Westen durch die Autobahn A2 klar begrenzt. Im Süden schließen Wohnsiedlungen sowie ein Gewerbebetrieb an. Im Osten grenzt sie an landwirtschaftlich genutzte Flächen.  Dort verläuft auch der Vorthbach, der die natürliche Grenze des Gebietes bildet.

Die Fläche verdichtet Lücken in einem definierten, abgegrenzten Bereich.

Es bestehen keine umwelttechnischen Bedenken. Die Entwässerung ist technisch machbar und die Verkehrsführung ist im Falle einer Siedlungsentwicklung zu konkretisieren.

Fläche 4: Bottrop Eigen, Körnerstraße / Am Schlangenholt, ca. 8 ha

Die Fläche ist klar abgegrenzt. Im Norden erfolgt überwiegend eine landwirtschaftliche Nutzung. Im Südosten grenzt eine dicht besiedelte Wohnsiedlung an. Im Süden und Westen liegen Sportanlagen, darunter Tennis- und Fußballplätze, an die sich ein Gewerbegebiet anschließt.  Im Gebiet sind Ökokontoflächen vorhanden und Teile der Fläche sind im Lärmaktionsplan als „ruhiger Weg“ ausgewiesen. Darüber hinaus überschreitet das Gebiet eine im Umweltleitplan enthaltene klimatische Entwicklungsgrenze.

Das Gebiet ist gut angebunden und grenzt größtenteils an bebaute Bereiche.  Die Umweltbelange sind bei einer Siedlungsentwicklung vertiefend zu prüfen. Die Entwässerung ist technisch machbar.