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Jugendparlament schlägt Änderungen an Satzung und Geschäftsordnung vor

Verlängerte Wahlperiode und Verkürzung der Frist für die Einreichung von Tagesordnungspunkten

Das Jugendparlament hat in seiner Sondersitzung am 16. Juli mehrheitlich beschlossen, dem Rat der Stadt folgende Änderungen an der Satzung und Geschäftsordnung des Gremiums vorzuschlagen.

Die Wahlperiode der Jugendparlamentsmitglieder soll von bisher zwei auf künftig drei Jahre verlängert werden. Mit der Anpassung soll die Arbeit des Gremiums langfristig gestärkt und den Mitgliedern mehr Zeit gegeben werden, ihre Ideen und Projekte erfolgreich umzusetzen. Insbesondere größere Vorhaben, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, können künftig mit mehr Planungssicherheit entwickelt und realisiert werden. Gleichzeitig erhalten neu gewählte Mitglieder mehr Zeit, sich in ihre Aufgaben einzuarbeiten, Erfahrungen zu sammeln und ihre Kompetenzen weiterzuentwickeln. Sollte es während der Wahlperiode zu personellen Veränderungen kommen, bleibt die Arbeitsfähigkeit des Gremiums durch die bestehende Nachrückerregelung gewährleistet.

Das Jugendparlament schlägt außerdem vor, die Frist für die Einreichung von Tagesordnungspunkten anzupassen. Schriftlich formulierte Anträge aus den Reihen der Jugendparlamentsmitglieder sollen künftig spätestens 14 volle Kalendertage vor der jeweiligen Sitzung beim pädagogischen Mitarbeiter eingereicht werden, damit sie in die Tagesordnung aufgenommen werden können. Mit der Neuregelung soll die Vorbereitung der Sitzungen weiter optimiert und zugleich sichergestellt werden, dass alle Anträge rechtzeitig geprüft und in die Beratungen einbezogen werden können.

Die vorgeschlagenen Änderungen werden nun dem Rat der Stadt zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Sofern der Rat zustimmt, treten die neuen Regelungen mit Beginn der nächsten Wahlperiode des Jugendparlaments in Kraft.