I. Zustandekommen des Abonnement-Vertrages
Mit der Übersendung/Übergabe der Abonnementkarte kommt ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Kulturamt der Stadt Bottrop und der Bestellerin bzw. dem Besteller zustande. Die Abonnement-Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
II. Laufzeit und Kündigung des Abonnement-Vertrages
IIa. Der Abonnement-Vertrag verlängert sich um eine weitere Spielzeit, wenn er nicht gekündigt wird. Hierzu erhalten die Abonnent:innen rechtzeitig vor Beginn der neuen Spielzeit einen Flyer mit den Veranstaltungen der neuen Saison. Dieser Flyer enthält eine Frist, bis zu der der Abonnement-Vertrag gegenüber dem Kulturamt gekündigt werden kann. In diesem Fall endet das Vertragsverhältnis zum Ablauf der laufenden Spielzeit. Eine Kündigung im Laufe der Spielzeit ist nicht möglich.
IIb. Der Wahlabonnement-Vertrag und der Abonnement-Vertrag für den Mini- und KinderKlassikKlub enden zum Ablauf der laufenden Spielzeit und verlängern sich NICHT. Eine Kündigung zum Ablauf der laufenden Spielzeit ist nicht erforderlich. Eine Kündigung im Laufe der Spielzeit ist nicht möglich.
III. Zahlung
III.a Das Entgelt für das Abonnement ist in jeder Spielzeit gesondert zu entrichten. Sollten Abonnent:innen von ihrem Kündigungsrecht nach Ziffer IIa nicht fristgerecht Gebrauch machen, erhalten alle Abonnent:innen nach Ablauf der Kündigungsfrist eine Rechnung für das kommende Abonnement. Der entsprechende Betrag ist nach Erhalt der Rechnung fristgerecht unter Angabe der Rechnungsnummer zu begleichen.
III.b Das Entgelt für das Wahlabonnement ist beim Erwerb in der Theaterkasse zu zahlen.
IV. Abonnementkarte / Adressänderung
Für das Abonnement gilt die Abonnementkarte als Eintrittskarte. Die zum Abonnement gehörenden Vorstellungstermine sind auf der Vorderseite abgedruckt. Änderungen der Kundendaten sind dem Kulturamt (Aboverwaltung) schriftlich mitzuteilen.
V. Veranstaltungsänderungen
Aus künstlerischen oder organisatorischen Gründen ist das Kulturamt berechtigt, Änderungen der Anfangszeiten, der Besetzung, des Programms, des Sitzplatzes, der Spielstätte oder des Veranstaltungstages vorzunehmen, die Veranstaltung abzubrechen oder ausfallen zu lassen. II.2 der AGB gilt mit der Maßgabe, dass im Falle einer Erstattung der Betrag anteilig zum Abonnement-Preis ermittelt wird.
VI. Übertragbarkeit
Das Abonnement ist grundsätzlich auf Dritte übertragbar, eine Übertragung entbindet die Vertragspartnerin bzw. den Vertragspartner jedoch nicht von der Zahlungsverpflichtung. Bei ermäßigten Abonnements muss die begünstigte Person ebenfalls einen Anspruch auf diese Ermäßigung nachweisen können. Eine Auszahlung, die sich aus einer Ermäßigungsberechtigung ergeben würde, ist ausgeschlossen.
VII. Umtauschscheine und Gültigkeit
Kann die Abonnentin bzw. der Abonnent eine Vorstellung nicht besuchen, erhält sie bzw. er gegen Vorlage der Abonnementkarte (bis spätestens einem Werktag vor der Veranstaltung) einen Umtauschschein für eine Ersatzvorstellung. Ein Umtausch ist nur zweimal für die Theaterreihen A und B und einmal für die Reihe Kabarett möglich und kann nur für Vorstellungen in der laufenden Spielzeit erfolgen. Für den Umtausch erhebt das Kulturamt eine Bearbeitungsgebühr von zurzeit 1,00 €. Eine Einlösung des Umtauschscheines an der Abendkasse ist nicht möglich. Bei der Einlösung des Umtauschscheins besteht kein Erstattungsanspruch, wenn nur Plätze einer niedrigeren Preiskategorie angeboten werden können. Für Plätze einer höheren Preisgruppe wird ein Aufschlag berechnet, der sich aus der Differenz der Platzgruppen ergibt. Mit Ablauf der Spielzeit verlieren nicht eingelöste Umtauschscheine ihre Gültigkeit. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
VIII. Verlust
Der Verlust der Abonnementkarte ist dem Kulturamt (Theaterkasse) sofort mitzuteilen. Gegen eine Bearbeitungsgebühr von zurzeit 2,50 € erhält die Abonnentin bzw. der Abonnent eine Ersatzkarte.
IX. Rücknahme
Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme eines Abonnements.