Solaroffensive - Anträge ab dem 15.11. möglich
Stadt fördert Bau von Photovoltaik-Anlagen
Bottrop setzt weiterhin auf den Ausbau der Solarenergie. Das zeigt ein Förderprogramm, mit dem der Bau und die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen und Stecker-Solargeräten unterstützt wird. Für die Erzeugung und Nutzung von klimaneutralem Strom stehen 50.000 Euro bereit. Die Stadt setzt damit ein Förderprogramm fort, das 2019 erstmals initiiert wurde. Für die jetzt gestartete Förderperiode wurden die Richtlinien auf den Stand der gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen gebracht.
Ab dem 15.11.2025 können die Anträge auf dem Serviceportal (Öffnet in einem neuen Tab) abgerufen werden.
Den finden Sie dort unter dem Punkt Bauen und Wohnen.
Photovoltaik-Anlagen (Dachanlagen)
Photovoltaik-Anlagen werden gemäß der neuen Richtlinie gefördert, wenn gleichzeitig ein Batteriespeicher installiert wird. Durch die Speicherung kann die Abhängigkeit von Stromkosten reduziert und der eigene Autarkiegrad erhöht werden. So wird die Versorgungssicherheit gesteigert. Gleichzeitig wird das Stromnetz entlastet, da weniger Überschüsse in das Netz eingespeist werden und mehr Energie lokal genutzt werden kann.
Die Förderung sieht pauschal einen Zuschuss von 300 Euro vor, zuzüglich 100 Euro pro Kilowattstunde Speicherleistung des Batteriespeichers. Je größer das Speichervolumen, desto höher wird der Autarkiegrad des Haushalts. Insgesamt ist die Förderung auf 1.000 Euro pro Haushalt begrenzt, um möglichst vielen Antragstellenden eine Förderung zu ermöglichen.
Die Förderanträge und die Nachweise zur Auszahlung können nur in digitaler Form eingereicht werden.
Eine Anmeldebestätigung der Eintragung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist ebenfalls mit den weiteren Unterlagen nach Umsetzung der Maßnahme einzureichen. Diese Anmeldung ist, unabhängig von der Größe, Pflicht für jede Erzeugungsanlage, die Strom ins öffentliche Netz einspeisen kann. Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur muss innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme erfolgen.
Notwendig ist zudem eine Unternehmererklärung. Das soll sicherstellen, dass es sich um einen Fachbetrieb handelt, der die technische Funktion der Anlage sicherstellen kann.
Als Beleg für eine technisch einwandfreie Funktion der Anlage wird ein Inbetriebsetzungs- bzw. Abnahmeprotokoll einer Fachfirma gefordert. Dies stellt sicher, dass die Anlage ordnungsgemäß installiert, geprüft und funktionsfähig ist.
Die Richtlinie sieht eine Frist zur vollständigen Einreichung der Unterlagen, spätestens zwei Monate nach Inbetriebnahme vor. Damit wird gewährleistet, dass die Förderung möglichst schnell an die Antragstellenden ausgezahlt und abgewickelt werden kann. Ebenfalls soll hiermit ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand vermindert wird.
Stecker-Solargeräte
Die erlaubte maximale Wechselrichterleistung von Stecker-Solargeräten wurde 2024 von 600 auf 800 Watt angehoben. Dies wird in der überarbeiteten Richtlinie berücksichtigt. Die Zulassung von Stecker-Solargeräten zielt auf Haushalte in Mehrfamilienhäusern (ab drei Wohneinheiten). Hier besteht zumeist nicht die Möglichkeit, eigene Photovoltaik-Anlage auf dem Dach zu errichten.
Durch die gezielte Förderung erhalten Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer einen Zugang zu erneuerbarer Energie. Es ist Teil der Klimagerechtigkeit, dass sie aktiv an der Energiewende teilhaben können und nicht mit Eigenheimbesitzerinnen und -besitzern (z.B. in einer Doppelhaushälfte) um die begrenzten Fördergelder konkurrieren müssen.
Die Anträge für die Förderung und auch die Nachweise zur Auszahlung können nur in digitaler Form eingereicht werden. Dieses Verfahren trägt zur Digitalisierung der Stadtverwaltung und Verbesserung des Bürgerservice bei.
Eine Anmeldebestätigung der Eintragung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist mit den weiteren Unterlagen nach Umsetzung der Maßnahme einzureichen. Diese Anmeldung ist Pflicht für jede Erzeugungsanlage, die Strom ins öffentliche Netz einspeisen kann, unabhängig von der Größe. Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur muss innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme erfolgen.
Zur Richtlinie hinzugefügt wurde ebenfalls eine Frist zur vollständigen Einreichung der Unterlagen, spätestens zwei Monate nach Inbetriebnahme der Anlage. Das soll gewährleisten, dass die Förderung möglichst schnell ausgezahlt und abgewickelt werden kann. Ebenfalls soll hiermit ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand vermindert werden.
Weitere Informationen
Kontakt:
Helen Cammerzell
Anschrift
BQ - Bauknecht Quartier
Gleiwitzer Platz 3
46236 Bottrop
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Tel.: 02041 704602
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