Im Bereich der eingeschränkten Verzehrempfehlung in den Stadtteilen Boy und Batenbrock sollten folgende Blattgemüse aus dem Anbau im eigenen Garten nicht häufiger als 2 mal pro Woche verzehrt werden:
Grünkohl, Mangold, Spinat, Pflücksalat, Feldsalat, Rucola, Rübstiel, Staudensellerie, Kräuter und andere Gemüse, von denen die Blätter verzehrt werden.
Da die Schadstoffe über die Luft verbreitet werden, sammeln sie sich in der Regel auf den Blättern an und zwar umso besser, wenn die Blätter gut anströmbar sind und eine große Oberfläche haben (z. B. gekräuselt sind).
Dementsprechend sind nach bisherigem Kenntnisstand kopfbildende Blatt- und Kohlgemüse, wie z. B. Kopfsalat, Weiß- und Rotkohl sowie Wurzel-, Knollen- und Fruchtgemüse in der Regel deutlich weniger mit luftgetragenen Schadstoffen belastet und können deshalb uneingeschränkt verzehrt werden. Sie sollten allerdings vor dem Verzehr in jedem Fall sehr gut gewaschen und/oder geschält werden. Bei Salat und Kohl sollten die äußeren Blätter komplett entfernt werden. Früchte können ebenfalls angebaut und gegessen werden.