Landschaftsplan
Mit dem Datum der amtlichen Bekanntmachung vom 05.12.2015 ist der Landschaftsplan Bottrop in der Fassung der Neuaufstellung rechtskräftig geworden.
Der Landschaftsplan erstreckt sich auf den planungsrechtlichen Außenbereich und umfasst mit 6.889 ha 68,5% des Stadtgebietes.
Die Ausdehnung der Naturschutzgebiete hat sich darin auf 14,3 % erhöht. Neu hinzugekommen sind das FFH-NSG Heidesee und das NSG Vöingholz. Etwas verringert hat sich dadurch die Fläche der ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiete um 36 ha auf jetzt 3.861 ha. Mit den festgesetzten geschützten Landschaftsbestandteilen in einer Größenordnung von 124 ha sind jetzt 15,6 % des Stadtgebietes als Biotopverbundflächen (NSG + LB) ausgewiesen.
Neben der Karte mit der Darstellung der Schutzgebiete gibt es noch 2 weitere Karten. Karte 1 enthält die Entwicklungsziele für Natur und Landschaft, Karte drei Festsetzungen und Vorschläge für Maßnahmen zur Pflege und weiteren Entwicklung.
- Erläuterungstext
- Textanhang: Besonders geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG
- Umweltbericht zum Landschaftsplan Bottrop im Rahmen der strategischen Umweltprüfung gem. § 14a UVPG
- Karte 1: Entwicklungsziele für die Landschaft gem. § 18 LG NRW
- Karte 2: Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft gem. §§ 23-29 BNatSchG
- Karte 3: Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen gem. §§ 24-26 LG