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Leitfaden Ladeinfrastruktur

Rechtliche Fragen

Beim Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur ergeben sich für individuell ausgestaltete Geschäftsmodelle verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen, die einzuhalten sind. Einige zu beachtende Rahmenbedingungen sind im Folgenden aufgeführt. Diese sind u. a. abhängig vom ausgewählten Standort für die Errichtung der Ladeinfrastruktur, von Eigentums- und Betreiberverhältnissen und von der anzuschließenden Leistung. Im Folgenden werden nur einige relevante rechtliche Gesetze und Verordnungen aufgeführt. Für eine vollumfängliche Rechtsberatung sind Juristen heranzuziehen. 

  • Soll die Ladeinfrastruktur im öffentlichen oder im privaten Raum aufgebaut werden?
    • Im öffentlichen Raum ist Ladeinfrastruktur genehmigungspflichtig seitens der Kommune und des Netzbetreibers 
    • Die Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum muss bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) registriert werden
    • Im privaten Raum besteht Anmeldepflicht beim Netzbetreiber (< 11 kW) und ist genehmigungspflichtig ab 11 kW
  • Weitere rechtliche Fragestellungen?
    • Aus Eigentumsverhältnissen resultieren Verantwortlichkeiten bezüglich Anschaffung, Betrieb und Wartung der Ladeinfrastruktur sowie der Nutzung von Stellplätzen
    • Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) relevant für Betriebe und Wohnungseigentümer
    • Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) relevant für Wohnungseigentümer
    • Relevante Dokumente für den Netzanschluss: VDE-AR-N 4100; VDE-AR-N 4110, TAB, NAV, FNN

 

Ladestationen

Bei der Auswahl der Ladeinfrastruktur und der zugehörigen technischen Ausrüstung müssen vorab einige wichtige Fragen geklärt werden. Die Auswahl der Technik sollte auf den individuellen Bedarf der lokalen Nutzer der aufzubauenden Ladeinfrastruktur angepasst werden. 

  • Welche Ladebetriebsart ist gewünscht?
    • Wallbox oder Standsäule, nach Umgebungsbedingungen individuell wählbar
    • Normalladestation (AC) bis max. 22 kW pro Ladepunkt (Standard: Typ 2 Stecker)
    • o    Schnellladestation (DC) bis 350 kW pro Ladepunkt (Standard: CCS + Typ 2)
    • Wallbox oder Ladestation mit festem Ladekabel oder Steckdose?
    • Einsatzzweck der Ladestationen?
    • Nutzergruppen definieren: Eigener Fuhrpark, Mitarbeiterfahrzeuge, privates Laden, Kunden 
  • Nutzung Ladestation durch verschiedene Nutzer und Abrechnung pro kWh
    • Anbindung Backendsystem 
    • Abrechnungssystem bei kWh-scharfer Abrechnung 
    • Authentifizierung der Nutzer durch z.B. RFID-Card oder Applikationen für Smartphones
    • Eichrechtskonforme Zähler (MID-zertifiziert)
    • Sichere und datenschutzkonforme Verarbeitung der Nutzerdaten (Aufgabe des Abrechnungsdienstleisters)
  • Kommunikationsschnittstelle für z.B. Ladelastmanagement
  • Vorbereitung auf künftige technische Anforderungen 
    • Smart Meter Gateway für Steuerbarkeit
    • Nachrüstfähigkeit (Hard- und Software) 

Installation/Projektierung der Ladeinfrastruktur

Bei der Installation und Projektierung der Ladeinfrastruktur ist die Herausforderung, die vorab ausgewählte Technik (Art und Anzahl sowie Leistung der Ladeinfrastruktur) möglichst wirtschaftlich und technisch sinnvoll in die örtlichen Gegebenheiten zu integrieren. Dabei sollte eine nachhaltige Planung für einen eventuell zukünftigen Ausbau berücksichtigt werden. Reicht der bestehende Netzanschluss nicht für die geforderte Leistung aus, kann z.B. auch die Nutzung eines Ladelastmanagements Abhilfe schaffen oder im letzten Schritt eine Verstärkung des Netzanschlusses vorgenommen werden. 

  • Standortauswahl
    • Auswahl Standort in der Nähe der elektrischen Unterverteilung
    • Möglichkeit des weiteren Zubaus von Ladeinfrastruktur
  • Ermittlung Art und Anzahl der Fahrzeuge, die für diesen Standort zu erwarten sind
    • Prüfung des Netzanschlusses 
    • Ermittlung des Bedarfs maximaler Anschlussleistung: Szenarien entwickeln, wie hoch die zu erwartenden Spitzenlasten sind (Fahrleistung und Parkdauer der Fahrzeugbesitzer einkalkulieren)
    • Auslegung der Anzahl von Ladestationen (wie viele Fahrzeuge können gleichzeitig laden?)
    • Ggf. Nutzung eines Ladelastmanagements und Integration in Energiemanagement
    • Eventuell Ausbau des Netzanschlusses
  • Nachhaltige Planung (Nachrüstung in Zukunft ermöglichen)
    • Bei geplanten Baumaßnahmen entsprechende Leitungsinfrastruktur für zukünftige Bedarfe berücksichtigen
    • Bei Auswahl der Ladeinfrastruktur auf nachrüstbare Ladestationen setzen
    • Ausreichend Raum für Zählerschränke (insbesondere für Nachrüstungen) bereitstellen
  • Kabeltiefbau
    • oBei Neubauten sollten immer präventive Maßnahmen für spätere Lademöglichkeiten mit eingeplant werden (Leerrohre) 
  • Mess- und Steuerungsinfrastruktur
    • Einbindung ins Smart-Grid (intelligentes Netzsystem)
    • Einbau der Zählertechnik: Intelligentes Messsystem (iMS), MID-Zähler 
    • Steuerungstechnik: Rundsteuerempfänger, Smart-Meter-Gateway, Anschluss Internet (SIM-Karte, W-Lan)

Laden des Pool-, Dienst- oder Mitarbeiterfahrzeugs am Firmenstandort

Stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Ladeinfrastruktur am Firmenstandort bereit, müssen die Kostenstrukturen vorab geklärt werden. 

  • Bereitstellung der benötigten Ladepunkte als Contracting- oder Kaufmodell
  • Kostenloses Laden
  • Abrechnungssystem (Bezahlsystem) 
  • Bereitstellung Ladeinfrastruktur durch Arbeitgeber (vertragliche Vereinbarung mit Arbeitnehmer über die Nutzung der Ladeinfrastruktur)
  • Autostromtarif

Laden des Pool-, Dienst- oder Mitarbeiterfahrzeugs zu Hause

Stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Ladeinfrastruktur zu Hause bereit und der Arbeitgeber möchte seinen Mitarbeitern den geladenen Strom erstatten, gibt es verschiedene Abrechnungsansätze. 

  • Bereitstellung der benötigten Ladepunkte als Contracting- oder Kaufmodell
  • Erfassung Ladestrom kWh-genau mit MID-Zähler
  • Abrechnungssystem (Bezahlsystem)
  • Pauschaler Auslagenersatz: 
    • Monatliche Pauschale bei zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber: 30 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge; 15 Euro monatlich für Hybridelektrofahrzeuge 
    • Monatliche Pauschale ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber: 70 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge; 35 Euro monatlich für Elektrohybridfahrzeuge
  • Autostromtarif 

 

Betrieb und Wartung

Für den Betrieb der Ladeinfrastruktur kommen verschiedene Betreibermodelle infrage, die im Folgenden aufgeführt werden. Bei der Inbetriebnahme und Wartung müssen einige wichtige Schritte beachtet werden.

  • ;Kaufmodell 
    • Nutzung von Fördermitteln
    • Anschaffung der Ladeinfrastruktur sowie Beauftragung eines Elektrofachbetriebs
    • Es besteht die Möglichkeit, Betrieb und Wartung durch externen Dienstleister durchführen zu lassen
  • Contracting-Modell
    • Aufbau und Betrieb durch externen Dienstleister
    • Eigentums- und Betreiberverhältnisse sind vertraglich festzulegen
  • Was ist bei der Inbetriebnahme und Wartung zu beachten?
    • Fertigmeldung muss beim Netzbetreiber durch die Elektrofachkraft erfolgen
    • Inbetriebnahmeprotokoll muss durch die Elektrofachkraft angefertigt werden
    • Wartung von Ladeinfrastruktur: Elektrofachkraft muss geschult sein und darf nur geeignete Prüf- und Messgeräte verwenden
    • Öffentliche Ladeinfrastruktur: 24-Stunden-Betrieb der Ladestationen sowie ein technischer Support sollten gewährleistet sein
    • Hersteller legt Wartungsintervalle und Prüffristen nach der VDE-Norm 0105-100 fest
    • Beschilderung Ladeinfrastruktur sowie Bodenmarkierungsarbeiten und Installation von Anfahrschutz
    • Einweisung der Nutzer zur Bedienung der Ladeinfrastruktur (Bedienungsanleitung)

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