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Leitfaden zur Elektrifizierung des Fuhrparks

Fuhrparkanalyse: Bewertung des Status quo

Soll der Fuhrpark eines Unternehmens elektrifiziert bzw. fossil betriebene Fahrzeuge mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen ersetzt werden, ist im ersten Schritt die Analyse des bestehenden Fuhrparks sinnvoll. Im Folgenden sind wichtige, bei der Fuhrparkanalyse zu untersuchende, Faktoren aufgeführt. 

  • Auswertung Fahrtenbücher bezüglich
    • Fahrtenprofil 
    • Einsatzzweck
    • Fahrleistung pro Tag
    • Stand- und Ruhezeiten etc. 
  • Analyse Fahrzeugart (Pkw, Nutzfahrzeug, Sonderfahrzeuge etc.)

Identifizierung des Elektrifizierungspotenzials

Identifizierung des Elektrifizierungspotenzials

Basierend auf der Fuhrparkanalyse kann das Elektrifizierungspotenzial ermittelt werden. Hierbei sollten aktuelle und zukünftige Marktdaten von den Fahrzeugherstellern zugrunde gelegt werden, da die Hersteller in den folgenden Jahren immer mehr Elektrofahrzeuge auf den Markt bringen. 

Elektrifizierungspotenzial abhängig von:

  • Fahrzeugalter
  • Gesamtfahrleistung
  • Nutzungsprofil (Einsatz in km und Std.)
  • Vorhandene Lademöglichkeiten (im öffentlich zugänglichen Bereich, beim Arbeitgeber und Arbeitnehmer)

Auswahl Elektrofahrzeuge

Ist das Elektrifizierungspotenzial identifiziert, können passende Elektropendants zu den fossil betriebenen Fahrzeugen ausgewählt werden. Wie beim Elektrifizierungspotenzial sollten auch hier für eine dynamische Elektrifizierung künftige Modelle der Fahrzeughersteller berücksichtigt werden. Alle Eigenschaften des zu bestimmenden Elektrofahrzeugs sollten möglichst denen des auszutauschenden fossil betriebenen Fahrzeugs gleichen. Die Fahrleistung des Nutzers hat Einfluss auf die Akkukapazität des E-Fahrzeugs bzw. auf die Art des Fahrzeugs (z.B. reinbatteriebetrieben, Hybrid oder Elektroauto mit Brennstoffzelle).

  • Rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge (BEV), (Plug-in-)Hybrid (PHEV), Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV)
  • Fahrzeugart (Pkw, Nutzfahrzeug, Sonderfahrzeuge etc.)
  • Reichweite (Batteriekapazität)
  • Verbrauch (WLTP)
  • Ladegeschwindigkeit à Normal- (AC bis 22 kW) und Schnellladefähigkeit (DC bis 350 kW)
  • Anschaffungspreis
  • Hersteller
  • Modell 
  • Anforderungen bzgl. Ausstattung

Beschaffungsstrategie

  • Wichtig für die Wirtschaftlichkeit der Elektrifizierung ist die Beschaffungsstrategie. Neben dem Einsatz von Fördermitteln des Bundes oder des jeweiligen Bundeslands haben Kaufmodell, Großkundenverträge und Bündelungen von Bestellungen einen großen Einfluss auf die Investitions- und Betriebskosten.
  • Leasing-, Kauf- und Mietmodell 
  • Großkundenverträge mit Autohäusern, Herstellern oder Leasinggebern
  • Bündelung von Fahrzeugbestellungen für eine bessere Verhandlungsbasis
  • Fördermitteleinsatz
    • BAFA-Umweltbonus
    • Austauschprogramm Sozial & Mobil
    • Förderrichtlinie Elektromobilität
    • NRW-Förderprogramm
    • www.foerderdatenbank.de 

 

Full-Service-Verträge

Neben den verschiedenen Beschaffungsstrategien haben Verträge mit Automobilherstellern oder Autohäusern für Wartung, Reparaturen, Service und Versicherungen einen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit. 

  • Wartung
  • Service
  • Reparatur 
  • Versicherung 
  • Ladekarten / Applikationen für Smartphones

Steuerliche Vorteile

Die Elektrifizierung eines Fuhrparks kann viele Vorteile für die beteiligten Akteure mit sich bringen. Elektroautos sind im Gegensatz zu ihren Verbrennerpendants – aufgrund geringerer Verschleißteile – in den meisten Fällen wartungsärmer und aufgrund höherer Effizienz kostengünstiger im Betrieb. Mit den richtigen Förderprogrammen ist es möglich, die Investitionskosten zum Teil bis auf die gleichen Investitionskosten der Verbrennerpendants zu senken. Neben dem offensichtlichsten Vorteil, dass E-Fahrzeuge keine lokalen Treibhausgase emittieren, gibt es noch einige steuerliche Vorteile, die im Folgenden aufgeführt sind. 

  • Private Nutzung von rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen (bis 60.000 €) als Dienstwagen wird mit monatlich 0,25 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil besteuert. Bei konventionellen Verbrennerfahrzeugen liegt dieser Steuersatz bei 1 %. Für (Plug-in-)Hybrid- und E-Fahrzeuge über 60.000 € Bruttolistenpreis gelten 0,5 % monatlich. -> Gültigkeit bis 31.12.2030 (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG)
  • Kfz-Steuerbefreiung für rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge für zehn Jahre, die vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden bzw. werden (höchstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030)

Analyse Total-Cost-of-Ownership (TCO)

Mittels der ermittelten Daten des Status quos (bestehender Fuhrpark) und den einzusetzenden E-Fahrzeugen sollte eine TCO-Analyse durchgeführt werden, um eine fundierte Einschätzung der Wirtschaftlichkeit zur Elektrifizierung des Fuhrparks zu geben.

  • Über einen vordefinierten Zeitraum werden die gesamten anfallenden Kosten der konventionell eingesetzten Verbrennerfahrzeuge mit den auszutauschenden Elektrofahrzeugen verglichen
  • Zur Berechnung der Kosten über die gesamte Laufzeit sollten folgende Parameter berücksichtigt werden:
    • Anschaffungskosten im Kauf-, Leasing- und Mietmodell
    • Restbuchwert
    • Betriebskosten: Verbrauchs-, Werkstatt-, Versicherungs- und Kfz-Steuerkosten, GEZ-Gebühr
    • Laufleistung der Fahrzeuge (gefahrene km im Jahr)
    • Ladeverhalten (charge@home, charge@work, charge@public)
    • Förderprogramme
    • Investitions- und Betriebskosten von Ladeinfrastruktur beim Arbeitgeber und ggf. beim Arbeitnehmer (Dienstfahrzeuge)
  • Zur Reduzierung der Verbrauchskosten von Elektrofahrzeugen kann eine PV-Anlage am Standort in Erwägung gezogen werden

1.1.1 Leitfaden Ladeinfrastruktur

Der folgende Leitfaden soll zur Unterstützung bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur dienen. Hierzu wurden wesentliche technische, wirtschaftliche und rechtliche Leitfragen und Anhaltspunkte zur Anregung eines ersten Umsetzungskonzeptes zum Aufbau von Ladeinfrastruktur erarbeitet. Einige dieser Punkte können sich mit der Zeit ändern bzw. werden stetig aktualisiert (insbesondere rechtliche Rahmenbedingungen). Jeder Standort zur Errichtung von Ladeinfrastruktur hat andere Voraussetzungen und Anforderungen, die eine individuelle Planung und Umsetzung zwingend erfordern. Dieser Leitfaden dient entsprechend als Hilfestellung mit wichtigen Fragestellungen und Rahmenbedingungen zur Orientierung, kann aber nicht mit einem vollständigen technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Umsetzungsplan gleichgesetzt werden. Die Vorgehensweise und die einzelnen Schritte des erarbeiteten Leitfadens zum Aufbau von Ladeinfrastruktur sind in einer Roadmap in der nachfolgenden Abbildung 29 dargestellt.

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